Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetztes (GKV-WSG) am 1. April 2007 sollen Hilfsmittelversorgungen vorrangig ausgeschrieben werden. Für OST-Betriebe von besonderer Bedeutung ist der Gesetzespassus, dass Ausschreibungen bei individuellen oder dienstleistungsträchtigen Versorgungen nicht zweckmäßig sind. Derzeit ist jedoch noch nicht eindeutig abzusehen, ob dies für das Orthopädieschuhtechnikhandwerk tatsächlich einen umfassenden Schutz bedeutet.
Es ist daher ratsam, den sich entwickelnden Ausschreibungsmarkt im Auge zu behalten. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen den Service eines Ausschreibungsportals an: Die Zeitschrift Medizinisch Technischer Dialog (MTD-Verlag, ein Unternehmen von C. Maurer Druck und Verlag) hat ein Informationsportal für ihr bekannte Ausschreibungsbekanntmachungen für Hilfsmittel und Krankenhausbedarf eingerichtet. Darüber hinaus sind auch Vertragsankündigungen der Krankenkassen nach § 127/2 SGB V auf dieser Seite zu finden.
Zum Ausschreibungsportal gelangen Sie hier.
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