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Bundesversicherungsamt: Zusatzbeitrag unbedenklich
Mittwoch, 10 März 2010
Das Bundesversicherungsamt hält die Vorgehensweise von neun Krankenkassen, in einer Pressekonferenz am 25. Januar 2010 gemeinsam zu verkünden, dass sie jeweils einen Zusatzbeitrag von 8 € im Monat erheben werden, nicht für rechtswidrig. Es verneint die vom Bundeskartellamt unterstellte Unternehmenseigenschaft von Krankenkassen im Sinne des Kartellrechts bei der Festsetzung von Zusatzbeiträgen.

Die gesetzlichen Krankenkassen seien zwar selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei der Beitragssatzgestaltung habe der Gesetzgeber das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen mittlerweile aber deutlich begrenzt. Die Gestaltung ihrer Haupteinnahmequelle durch Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes wurde ihrer Entscheidungshoheit entzogen; sie steht den Krankenkassen als Wettbewerbsinstrument damit nicht mehr zur Verfügung. Der allgemeine Beitragssatz wird vielmehr staatlicherseits durch die Bundesregierung festgelegt, so das Bundesversicherungsamt.

Der Gestaltungsspielraum der Krankenkassen beschränke sich nur noch auf die Festsetzung eines nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und dann verpflichtend zu erhebenden Zusatzbeitrags. Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl hinsichtlich des erstmaligen Erhebungszeitpunkts als auch hinsichtlich der Höhe werde zudem von der zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft und genehmigt. Die Erhebung von Zusatzbeiträgen sei somit gerade keine rein finanzpolitische Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse, sondern zuallererst die gebotene Einhaltung der besonderen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen durch die selbstverwalteten Körperschaften.

Aus aufsichtsrechtlicher Sicht sei auch die von den von neun Krankenkassen gewählte Verfahrensweise, eine gemeinsame Pressekonferenz abzuhalten, um über die von ihnen jeweils beschlossene und von den zuständigen Aufsichtsbehörden später auch genehmigte Erhebung eines Zusatzbeitrages zu informieren, unbedenklich. Die Krankenkassen sind ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs gesetzlich ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten.

Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung, so der neue Präsident des Bundesversicherungsamtes Dr. Maximilan Gaßner, sei – gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise – ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut. Angesichts der angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung und insbesondere der betroffenen Krankenkassen sei die Erhebung von Zusatzbeiträgen unverzichtbar.
 
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