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Bürokratieabbau für Kleinstunternehmen
Mittwoch, 10 März 2010
Kleinstunternehmen könnten von der Pflicht befreit werden, einen Jahresabschluss zu erstellen. Über entsprechende Änderungen der EU-Rechnungslegungsvorschriften hat das Europäische Parlament am Mittwoch abgestimmt. Diese Befreiung müsste jedoch jeweils von den EU-Mitgliedstaaten bewilligt werden. Auch müssten nach Ansicht des Parlaments die Unternehmen weiterhin Aufzeichnungen über ihren Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage führen.

Circa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU sind von den EU-Regeln der Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien betroffen. Etwa 5,4 Millionen (ca. 75%) davon sind Kleinstunternehmen, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene tätig sind. Der Vorschlag würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, das Geschäftsumfeld für Kleinstunternehmen zu vereinfachen, indem sie die Verpflichtung zur Jahresabrechnung aufheben. Dadurch würde die Konkurrenzfähigkeit verbessert und das Wachstumspotential gefördert.

Klaus-Heiner Lehne (CDU), Berichterstatter des Parlamentes erklärte: "Die Geschäfte von Kleinstunternehmen haben in der Regel eine Reichweite, die sich auf den regionalen und lokalen Markt beschränkt. Insofern haben sie keine grenzüberschreitende Auswirkung auf den europäischen Binnenmarkt. Daher ist es auch folgerichtig, dass diese Unternehmen nicht den EU-Binnenmarktvorschriften unterworfen werden". Die Befreiung träfe auf Unternehmen zu, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: die Bilanzsumme liegt unter 500.000 Euro, der Netto-Umsatz liegt unter 1.000.000 Euro und/oder es sind durchschnittlich zehn Mitarbeiter im Laufe des Bilanzjahres angestellt.

Das Europäische Parlamente unterstreicht in seinem Vorschlag, über den nun der Rat entscheiden muss, dass die Mitgliedstaaten die freie Wahl haben sollen, ob sie die Kleinstunternehmen vom Jahresabschluss befreien, insbesondere unter Berücksichtigung der "auf nationaler Ebene herrschenden Lage im Hinblick auf die Anzahl der Unternehmen, die aufgrund der in dem genannten Artikel festgelegten Schwellen unter diese fallen".

Um auf Befürchtungen einzugehen, dass eine Befreiung der Bilanzierungspflicht die betriebliche Organisation erschweren sowie die Transparenz und den Zugang zu Informationen mindern könne, betonten die Abgeordneten, dass Kleinstunternehmen nach wie vor die Pflicht "zur Führung von Aufzeichnungen, aus denen der Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage des Unternehmens hervorgehen, als einem Mindeststandard" haben sollten.

In der Plenardebatte sagte der Berichterstatter, dass der Vorschlag momentan im Rat blockiert werde. Er appellierte an die Sperrminorität, ihre Position zu überdenken.
 
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