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Einheitliche Telefonnummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst
Mittwoch, 14 Juli 2010
Ab dem kommenden Jahr soll der ärztliche Bereitschaftsdienst in ganz Deutschland unter einer einheitlichen Telefonnummer erreichbar sein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben von der Bundesnetzagentur den entsprechenden Zuschlag erhalten.

Unter der Rufnummer 116 117 können sich die Bürger künftig außerhalb der Praxiszeiten an einen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln lassen. Die Nummer ist entgeltfrei aus dem Fest- und dem Mobilfunknetz zu erreichen.

Zurzeit gibt es noch viele unterschiedliche, kostenpflichtige Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, nicht selten mehrere in einem Bundesland. Die Initiative für die bundesweit einheitliche Bereitschaftsdienstnummer kam von der KV Brandenburg. Dort wurde das Vorhaben in einem Pilotprojekt bereits getestet. Die KVen haben seit dem Zuschlag durch die Bundesnetzagentur nun 180 Tage Zeit, um die neue Nummer einzurichten. Ab dem 1. Januar 2011 soll der Bereitschaftsdienst dann für einen Übergangszeitraum sowohl über die alten Nummern als auch über 116 117 erreichbar sein. Ähnlich wie bei der Notrufnummer 112 werden die Patienten dann über ihre Ortskennung mit dem regionalen Bereitschaftsdienst verbunden. Ob die Anbieter von Mobilfunkdiensten dazu verpflichtet werden, ebenfalls eine Ortskennung zu übermitteln, wenn 116 117 gewählt wird, steht noch nicht fest.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von allen KVen betrieben. Mit ihm ist sichergestellt, dass Patienten im Krankheitsfall auch außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten einen niedergelassenen Arzt kontaktieren können. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Notdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet.
 
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