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G-BA: Demografischer Faktor soll bei ärztlicher Bedarfsplanung berücksichtigt werden
Mittwoch, 21 Juli 2010
Um dem ärztlichen Versorgungsbedarf an die veränderte Altersstruktur der Bevölkerung anzupassen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin einen Beschluss zur Änderung der Bedarfsplanungsrichtline gefasst.

Aufgrund der demografischen Entwicklung, derzufolge der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung weiter steigen wird,  soll die neue Regelung die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte nicht allein auf die Anzahl der Einwohner in einer bestimmten Region beziehen, sondern auch auf deren Altersstruktur. Hierdurch lasse sich der Versorgungsbedarf älterer Versicherter besser abbilden, so der G-BA.

„Wir sind uns darüber im Klaren, dass mit diesem Teilbeschluss nicht die Probleme der ärztlichen Unterversorgung im ländlichen Bereich gelöst werden. Dazu kann der G-BA wegen seiner begrenzten gesetzlichen Regelungskompetenzen ohnehin nur sehr bedingt beitragen“, sagte der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. „Wir sehen auch die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überarbeitung der Bedarfsplanung, müssen uns dabei allerdings an die Vorgaben halten, die uns der Gesetzgeber macht. Der nun getroffene Beschluss zur Einführung eines Demographiefaktors weist jedoch in die richtige Richtung, indem die rein quantitative Ermittlung des Verhältnisses von Einwohnerzahl zu Arztzahl durch einen qualitativen Aspekt des Versorgungsbedarfes einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ergänzt wird.“

Der Beschluss sieht vor, dass die notwendige Berechnung der Verhältniszahl unter Berücksichtigung des Demografiefaktors einmal jährlich durchgeführt und Anpassungen jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres möglich sind. Zudem werden die Regelungen einmal pro Jahr auf ihre Auswirkungen hin überprüft.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
 
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