28. Juli 2016

AG FUSS: Anforderungen an Diabetesschutzschuhe genauer definieren

Diabetesschutzschuhe standen im Mittelpunkt des Orthopädieschuhtechnik-Workshops auf der 24. Jahrestagung der AG FUSS, zu der am 4. und 5. März 2016 über 160 Orthopädieschuhmacher und Podologen nach Radolfzell kamen. Wie unterschiedlich die Vertragssituation mit den Kranken­kassen in verschiedenen Bundesländern aussieht, war eines der Themen im Plenum.
Von Annette Switala

Nachdem die Konkretisierung der Versorgung in der Risikoklasse VII des Diabetischen Fußsyndroms im letzten Jahr erfolgreich verabschiedet worden war (veröffentlicht in Orthopädieschuh­technik 9/2015), konnte sich der Work­shop Orthopädieschuhtechnik nun neuen Aufgaben widmen. Jürgen Stumpf, Monika Spengler und Herbert Türk stellten vor allem das Thema Diabetesschutzschuhe zur Diskussion – und damit die Versorgung in den Risikoklassen II und III.
„Im Moment gehen die Krankenkassen sehr unterschiedlich mit Diabetes-schutzschuhen um“, wusste Monika Spengler zu berichten. Während einige Krankenkassen, wie die DAK Gesundheit, die Empfehlungen gut umsetzen, bestehe bei vielen anderen Kostenträgern, insbesondere in der Risikoklasse I, eine sehr unterschiedliche Auffassung, was als Schutzschuh für Diabetespatienten anzusehen ist. Schuhe ohne ausreichende Sohlenversteifung oder mit einfachen Einlegesohlen könnten durchaus auch darunter zu finden sein – was den Empfehlungen zur risikoklassengerechten Schuhversorgung klar widerspricht.
„Die Orthopädieschuhtechnik muss sich hier auch an die eigene Nase packen“, sagte Jürgen Stumpf, schließlich seien noch keine Versuche unternommen worden, die Kriterien für Diabetesschutzschuhe klar zu definieren. Da der GKV-Spitzenverband derzeit an die Fachgesellschaften mit der Bitte um die Formulierung genauerer Qualitätsanforderungen herangetreten sei, sei die Orthopädieschuhtechnik jetzt gefragt, genauere Anforderungen zu formulieren. Die DGOOC sei mit diesem Anliegen bereits auf ihn zugekommen.
Zwar gebe es bereits eine ganze Reihe an Kriterien, die als – nicht verschriftlicher – Konsens angesehen werden können, wie zum Beispiel ein versteiftes Schuhgelenk, das Vermeiden drückender Nähte, das Fehlen von Vorderkappen, gepolsterte Laschen und Schaftränder, genügend Zehenraum, eine ausreichende Breite und die Auswechselbarkeit des Fußbetts.
„Aber nirgendwo ist zum Beispiel definiert, wie stark eine Sohlenversteifung ausfallen sollte oder wie stark die Ballenrolle sein muss, damit sie mit genau dieser Sohlenversteifung auch wirkt“, so Stumpf. In der Praxis, so war man sich im Publikum einig, fallen die Sohlenversteifungen und Sohlenrollen je nach Schutzschuhhersteller sehr verschieden und häufig mangelhaft aus. Jürgen Stumpf wies darauf hin, dass es nötig ist, auch die Abrollrichtung der Ballenrolle modifizieren zu können, um unterschiedlichen Patienten gerecht werden zu können.

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