Endspurt für Betriebsnachfolger
- Erstellt: 19. August 2016

Die Reform der Erbschaftsteuer für Nachfolger wird konkreter und könnte im ersten Quartal 2016 Gesetz werden. Bis dahin sollten Orthopädieschuhtechnik-Betriebe noch die bessere aktuelle Regelung nutzen und viel Steuern sparen. Von Harald Klein
Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 eine grundlegende Reform der Schenkung- und Erbschaftsteuer für Betriebsnachfolger gefordert hat, nimmt der politische Streit zu. Denn spätestens ab Mitte 2016 muss das neue Gesetz in Kraft sein, so die Karlsruher Richter eindeutig in ihrem Urteil. Vor allem Bayern, Baden-Württemberg und einige Verbände fordern, Familienunternehmen weiterhin zu entlasten. Berechnungen, nach denen die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagene Fassung 1,5 Milliarden Euro mehr in die Länderkassen spülen könnten, denen diese Steuer zusteht, heizen die Diskussion an.
„Bezogen auf die Basis 2013 wäre das eine Steuererhöhung um mehr als 30 Prozent“, so Prof. Christian Rödl, Chef der Steuerkanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. Er rät kleinen und mittelständischen Betrieben, bei denen die Nachfolge ansteht, sich umgehend mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Zwar hat es das Bundesverfassungsgericht zugelassen, dass die Neuregelung rückwirkend zum Datum des Urteils gilt. Der Gesetzentwurf sieht dies jedoch nicht vor. Bis zur Verkündung gelten die bisherigen Regeln.
Standardmodell:
85 Prozent steuerfrei
Beim beliebtesten Steuersparmodell für Nachfolger sind von vornherein 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind:
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