Mit Verwandten Steuern sparen
- Erstellt: 10. Oktober 2016

In vielen Orthopädieschuhtechnikbetrieben arbeiten Angehörige mit, geben der Firma ein Darlehen oder mieten eine Wohnung. Doch Steuern sparen können sie damit nur, wenn sie wichtige Spielregeln beachten. Der schnelle Überblick für den Chef.
Von Harald Klein
Handwerksbetriebe sind häufig familiengeführt. In Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ist dabei die Vermischung betrieblicher Belange mit privaten die Regel. Aber auch in der GmbH, die eine strikte Trennung zwischen Firma und Privatem verlangt, spielen Verträge mit Verwandten eine große Rolle. Das Finanzamt freilich wittert hinter Familienverträgen gerne, dass an sich private Zuwendungen in der Steuererklärung als Firmenkosten auftauchen, um sie voll absetzen zu können. Deshalb müssen Unternehmer darauf achten, dass sie die Verträge mit Angehörigen richtig vereinbaren und auch tatsächlich praktizieren. „Grundsätzlich sollten diese wie mit einem Vertragspartner abgeschlossen und praktiziert werden, der nicht zur Familie gehört“, bestätigt Bernhard Leibfried, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei KKLB in Fellbach bei Stuttgart. „Fehlt etwa der schriftliche Vertrag, fließen Gelder wie Lohn, Darlehensraten oder Miete bar in die Kasse des Empfängers, ist dies fürs Finanzamt ein Indiz für private Interessen im Vordergrund“, so Leibfried weiter. Zwar hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Indizien noch keine Versagung des Steuerspareffekts rechtfertigen. „Doch besser ist es, solchen Ärger von vornherein zu vermeiden“, rät Leibfried.
Angebot auswählen und sofort weiterlesen.