26. Januar 2017

Betriebsnachfolge wurde teurer

Erbschaft- und Schenkungsteuer für Betriebsnachfolger
Foto: fotolia/kamasigns

Bereits Ende 2014 forderte das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Betriebsnachfolger, weil den Hütern des Grundgesetzes die Vorteile deutlich zu weit gingen.

Nachdem Bundestag und Bundesrat bis zur geforderten Frist Ende Juni 2016 noch immer kein Gesetz zustande gebracht hatten, drohten die Richter mit erneuter Verhandlung und Entscheidung.

Dem ist der Gesetzgeber nun mit einer Reform im Eiltempo zuvorgekommen. „Ein insgesamt minimalinvasiver Eingriff“, so Sebastian Siesenop, Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt in der Kanzlei BRANDI, Hannover. „Der Anwendungszeitpunkt für das neue Recht bleibt bestehen“, so Prof. Christian Rödl von der Rödl Global Rechtsanwaltsgesellschaft in Nürnberg. „Dies bedeutet, dass für Übertragungen nach dem Stichtag 30. Juni 2016 das neue Recht gilt.“ Beide Experten raten Unternehmern, sich wegen vielfältiger Feinheiten bei der Nachfolge rechtzeitig mit ihrem Anwalt oder Steuerberater zusammenzusetzen, um das optimale Vorgehen zu besprechen.

 

85 Prozent steuerfrei

Für viele kleine und mittlere Firmen ist das Optionsmodell mit der steuerfreien Übergabe von 85 Prozent des Betriebsvermögens nach wie vor am attraktivsten. Beim beliebtesten Steuersparmodell für Nachfolger sind von vornherein 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.

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