Auf zum Endspurt!
- Erstellt: 14. November 2017

Die Einnahmen des Staates steigen unablässig. Laut Schätzung der Experten des Bundesfinanzministeriums liegen sie 2016 bei 696 Milliarden Euro und steigen bis 2021 auf 836 Milliarden. Einen guten Teil dazu tragen auch Handwerksbetriebe bei. Doch nennenswerte Steuerentlastungen für Betriebe lassen auf sich warten.
Grund genug also, jetzt vor dem Jahresende darüber nachzudenken, wie sich der Gewinn gegenüber dem Fiskus kleiner rechnen lässt. Bernhard Leibfried, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei KKLB in Fellbach bei Stuttgart weiß: „Am besten verringern bilanzierende Betriebe ihre Steuerlast etwa durch Investitionen und Rückstellungen.“ Welcher Handlungsbedarf im Orthopädieschuhtechnikbetrieb konkret besteht, besprechen Experte und Unternehmer gemeinsam.
Planung absetzen
Ob Maschinen, Fahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter – bereits geplante Investitionen drücken den steuerlichen Gewinn. 40 Prozent des Kaufpreises zieht der Betrieb ab. Die Firma muss die Wirtschaftsgüter innerhalb der nächsten drei Jahre kaufen, nachdem sie den Investitionsabzugsbetrag genutzt hat. Danach muss etwa die neue Maschine mindestens bis zum Ende des Jahres im Betrieb bleiben und darf höchstens zu zehn Prozent privat genutzt werden. Diese Regelung gilt für Betriebe mit einem Vermögen bis zu 235000 Euro, bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern bis 100000 Euro Gewinn. Höchster Abzugsbetrag für alle geplanten Investitionen sind 200000 Euro.
Im Jahr der Investition löst der Betrieb den Abzugsbetrag auf, was den Gewinn erhöht. Sobald das Wirtschaftsgut im Betrieb ist, kann er diesen Effekt jedoch mit 20 Prozent Sonderabschreibung und der linearen Abschreibung nach der AfA-Tabelle gegenrechnen und teilweise ausgleichen.
Tipp Der Betrieb muss die geplante Anschaffung nur der Art nach nennen, also etwa „Transporter“.
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