04. Oktober 2017

Mit Sicherheit ein anspruchsvolles Geschäft

Sicherheitsschuhe
Klaus Rollmann verkauft in seinem Betrieb in Göppingen Sicherheitsschuhe. Kein einfaches Geschäft – deshalb müssen auch die Mitarbeiter hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen ständig auf dem aktuellen Stand sein.

Seit 2007 hat Klaus Rollmann in Göppingen neben Einlagen, sportorthopädischer Versorgung, ­ Sport- und Outdoorbekleidung wieder Sicherheitsschuhe im Angebot — nachdem dieser Geschäftszweig in den 70er Jahren zunächst unrentabel geworden war. Welche Erfahrungen macht der ­Orthopädieschuhmachermeister heute mit dem Verkauf von Arbeitssicherheitsschuhen? Von Christina Baumgartner

Sofort in den Blick fallen die Sicherheitsschuhe im Orthopädieschuh­technikbetrieb von Klaus Rollmann in Göppingen nicht. Erst bei genauerem Hinsehen entdeckt man sie zwischen dem umfassenden Sortiment, das neben Damen und Herrenschuhen, auch Out-door- und Laufbekleidung, Wander- und Laufschuhe umfasst.

Bereits als den Betrieb noch Klaus Rollmanns Vater führte, waren Sicherheitsschuhe ein fester Bestandteil des Sortiments. Als dann die Industriebetriebe die Schuhe für ihre Mitarbeiter immer öfter direkt bei den Herstellern bezogen, rentierte sich der Verkauf von Sicherheitsschuhen in den 70ern auch bei Rollmanns nicht mehr.

Nachfragen häuften sich

Das Blatt wendete sich erst wieder, als im Jahr 2007 die Änderung an der BGR-Richtlinie 191 (jetzt DGUV Regel 112-191) ins Spiel kam und festgelegt wurde, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen.

„In der Folge kamen immer öfter Kunden in den Laden, die nach Einlagen und  orthopädischen Zurichtungen für Sicherheitsschuhe fragten“, erinnert sich Rollmann. „Das Problem war nur, dass viele der Schuhe gar nicht nach der Richtlinie umbaufähig waren  — von hundert Modellen etwa fünf.“ Da sei es dann — auch aufgrund des bereits bestehenden Schuhhandels — naheliegend gewesen, Sicherheitsschuhe ins Sortiment aufzunehmen, die DGUV-konform zugerichtet werden können. „Wir sind aktiv auf die Sicherheitsschuh-Hersteller zugegangen“, erzählt der Orthopädieschuhmachermeister, der sich diesen Geschäftszweig somit im Jahr 2007 in Eigenregie wieder ins Haus holte.

Heute hat er rund 20 verschiedene Modelle und 30 bis 40 verschiedene Varianten vorrätig. Darunter Sicherheitsschuhe in verschiedenen Weiten und Schutzklassen und für ganz unterschiedliche Einsatzgebiete. „95 Prozent aller Berufsfelder können wir abdecken“, meint Rollmann, nur Sicherheitsgummistiefel habe er nicht da.

Die meisten Modelle werden nicht auf der Verkaufsfläche präsentiert, sondern im Lager aufbewahrt, da Sicherheitsschuhe im Normalfall ja ohnehin nicht vom Kunden selbst ausgesucht, sondern nach Vorschrift gekauft werden. Ausschlaggebend für den Schuhtyp und die Sicherheitsschuhklassifikation ist eine auf der Gefahrenanalyse des Arbeitgebers basierende Notwendigkeitsbescheinigung.

Spezialisierung und regelmäßige Schulungen notwendig

44 Mitarbeiter beschäftigt Klaus Rollmann in seinem Betrieb, davon sind vier auf den Verkauf von Sicherheitsschuhen spezialisiert, 15 weitere Mitarbeiter immerhin noch mit dem Thema vertraut. „Das kann man nicht nebenbei machen“, sagt Rollmann, gerade auch im Hinblick auf regelmäßige gesetzliche Änderungen.

Denn einfach sei es nicht, dem Kunden, der dem Thema zunächst oft relativ ahnungslos gegenüberstehe, den komplexen Sachverhalt anschaulich näherzubringen: „Regelmäßige Personalschulungen sind wichtig, damit sich die Mitarbeiter ein umfangreiches Fachwissen aneignen können.“

Um den Kunden die bürokratischen Hürden zu erleichtern, werden die notwendigen Formulare bei Rollmanns direkt auf der Homepage zum Download angeboten. Denn allein schon die Übernahme der Kosten sei ein Thema für sich: „In 70 Prozent der Fälle ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig, doch auch die Bundesagentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft kommen in Einzelfällen für die Kosten auf“, so Rollmann.

Welcher Träger die Kosten übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Ist die Wartezeit von 15 Jahren in der deutschen Rentenversicherung erfüllt oder wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, kommt die gesetzliche Rentenversicherung als Versicherungsträger in Betracht. Handelt es sich dagegen um eine Fußschädigung in Folge einer Berufskrankheit, eines Arbeits- oder eines Arbeitswegeunfalles, so kommen auch gesetzliche Unfallversicherungsträger, wie beispielsweise die Berufsgenossenschaft für die Kosten auf. In bestimmten Fällen erfolgt die Kos­tenübernahme auch über die Bundesagentur für Arbeit oder Träger der Sozialhilfe.

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