Seminar: Kooperationen rechtssicher gestalten

Veranstaltung am 10.05.2017 in Düsseldorf ist ausgebucht

Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sorgt in der Branche für Verunsicherung.
Mit wem dürfen Orthopädieschuhmacher kooperieren? Wie lässt sich die Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Herstellern rechtssicher gestalten?

Rechtsanwalt Burkhard Goßens zeigt auf, welche Kooperationen zulässig sind und gibt Hinweise zum kompetenten Umgang mit Krankenversicherungen und Behörden.

Das Seminar, das am 10. Mai 2017 in Düsseldorf stattfindet, wendet sich insbesondere an Orthopädieschuhmacher sowie an Ärzte, Hersteller und Vertreter von Kliniken, die mit Orthopädieschuhmachern kooperieren.

RA Burkhard Goßens,
Goßens Rechtsanwälte Berlin, ist seit dem Jahr 1992 bundesweit für handwerkliche Leistungserbringer tätig. Zahlreiche Akteure der Gesundheitswirtschaft nutzen seine Expertise auch im Rahmen des von ihm angebotenen Rechtshilfeservice. Dabei stehen das Krankenversicherungsrecht und das Sozialvergaberecht für die Leistungserbringer im Vordergrund. Als Vorsitzender des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V., Berlin setzt er sich ehrenamtlich für Compliance, Transparenz und fairen Wettbewerb in der Gesundheitswirtschaft ein. In Schulungen, Seminaren und Vorträgen informiert er regelmäßig zu aktuellen Gesetzesänderungen und rechtlichen Problemstellungen in der Gesundheitsbranche.

Fortbildungspunkte:

ZVOS: 12 Fortbildungspunkte

AGOS: 14 Fortbildungspunkte

Programm:

zum Programm

Veranstaltungsort:

Design Offices
Düsseldorf Kaiserteich
Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf

Telefon +49 (0)211 339970
Fax +49 (0)211 33997100

Anreise:

Angebot in Kooperation mit der Deutschen Bahn

https://www.designoffices.de/deutsche-bahn-veranstaltungsticket/

 

Veranstalter:

Zeitschrift „Orthopädieschuhtechnik“
C. Maurer Fachmedien GmbH & Co. KG

Veranstaltung am 16.11.2016:

 

 

Weitere Infos zum Anti-Korruptionsgesetz:
Am 14. April 2016 ist im Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet worden.
Bei Bestechlichkeit und Bestechung drohen Ärzten und Leistungserbringern nun Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft.

„Das Anti-Korruptionsgesetz ist da - Grund zur Verunsicherung? (Orthopädieschuhtechnik 05/2016)

 

Veranstaltung am 10.05.2017 in Düsseldorf ist ausgebucht