Seminar: Kooperationen rechtssicher gestalten
Veranstaltung am 10.05.2017 in Düsseldorf ist ausgebucht
Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sorgt in der Branche für Verunsicherung.
Mit wem dürfen Orthopädieschuhmacher kooperieren? Wie lässt sich die Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und Herstellern rechtssicher gestalten?
Rechtsanwalt Burkhard Goßens zeigt auf, welche Kooperationen zulässig sind und gibt Hinweise zum kompetenten Umgang mit Krankenversicherungen und Behörden.
Das Seminar, das am 10. Mai 2017 in Düsseldorf stattfindet, wendet sich insbesondere an Orthopädieschuhmacher sowie an Ärzte, Hersteller und Vertreter von Kliniken, die mit Orthopädieschuhmachern kooperieren.
Fortbildungspunkte:
ZVOS: 12 Fortbildungspunkte
AGOS: 14 Fortbildungspunkte
Programm:
Veranstaltungsort:
Design Offices
Düsseldorf Kaiserteich
Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf
Telefon +49 (0)211 339970
Fax +49 (0)211 33997100
Anreise:
Angebot in Kooperation mit der Deutschen Bahn
https://www.designoffices.de/deutsche-bahn-veranstaltungsticket/
Veranstalter:
Zeitschrift „Orthopädieschuhtechnik“
C. Maurer Fachmedien GmbH & Co. KG
Veranstaltung am 16.11.2016:
Weitere Infos zum Anti-Korruptionsgesetz:
Am 14. April 2016 ist im Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet worden.
Bei Bestechlichkeit und Bestechung drohen Ärzten und Leistungserbringern nun Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft.
„Das Anti-Korruptionsgesetz ist da - Grund zur Verunsicherung? (Orthopädieschuhtechnik 05/2016)
Veranstaltung am 10.05.2017 in Düsseldorf ist ausgebucht