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WOLFGANG BEST

Noch sind die Leistungserbringer aus dem Hilfsmittelbereich nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen, mit der künftig alle Akteure im Gesundheitswesen digital vernetzt werden sollen. Doch schon ab 2024 können die Leistungserbringer freiwillig teilnehmen. Und ab dem 1. Januar 2026 besteht die Pflicht zur Teilnahme. Damit die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden können, ist es schon jetzt sinnvoll, sich mit der Telematik-Infrastruktur auseinanderzusetzen.

Die Anfänge der Digitalisierung im Gesundheitswesen reichen bis in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Stichwort ist hier der Datenträger- bzw. Datenaustausch nach § 302, SGB V. Bereits im Jahr 1992 hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes die Krankenkassen verpflichtet, nur noch dann Leistungen zu vergüten, wenn die entsprechende Abrechnung auf maschinenlesbaren oder maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgt.

Wenn heute über die Digitalisierung im Gesundheitswesen gesprochen wird, geht dies weit über die Abrechnung von Leistungen hinaus. Unter dem Stichwort Telematikinfrastruktur sollen in wenigen Jahren alle Akteure im Gesundheitswesen digital vernetzt sein. Dies gilt nicht nur für Ärzte, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, sondern für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen – und damit auch für die Gesundheitshandwerke.

Alle Akteure im Gesundheitswesen digital vernetzen

Das wesentliche Ziel ist, medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar zu machen. Die Telematikinfrastruktur soll alle Beteiligten miteinander verbinden. In einer abgesicherten Umgebung sollen sie Patientendaten und Behandlungsinformationen austauschen können. Was heute noch in Papierform kommuniziert wird, wie zum Beispiel Verordnungen und Dokumentationen, soll zukünftig über diese digitale Datenautobahn abgewickelt werden.

Die Telematikinfrastruktur, wie wir sie heute kennen, hat ihren Ursprung im GKV-Modernisierungsgesetz von 2004, in dem die Digitalisierung des Gesundheitswesens verankert wurde. Richtig Fahrt aufgenommen hat das Thema aber erst in jüngster Zeit, als zum Beispiel durch das E-Health-Gesetz (2016), das Digitale-Versorgung- Gesetz und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (beide 2020) die gesetzlichen Grundlagen für den heutigen Ausbau der digitalen Infrastruktur geschaffen wurden.

Übergeordnete Institution für die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die 2005 gegründete Gematik GmbH. Die Gesellschafter sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das 51 Prozent der Anteile hält, die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Finanziert wird die Gematik zu 93 Prozent vom GKV-Spitzenverband und zu sieben Prozent vom Verband der Privaten Krankenversicherung.
Die Gematik hat eine Art Wächterfunktion bei der Telematikinfrastruktur und soll einen sicheren Betrieb für alle Teilnehmer gewährleisten.

Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken und Apotheken wurden bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Für einen möglichst reibungslosen Übergang in die digitale Welt der Telematikinfrastruktur sollen die jeweiligen Berufsgruppen nacheinander angebunden und mit den neuen Diensten ausgestattet werden.

Bausteine der Telematikinfratstruktur

Die Telematikinfrastruktur besteht aus mehreren Bereichen bzw. Säulen, die alle miteinander verbunden werden sollen:

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Sie ist der individuelle Gesundheitsausweis und Nachweis einer Versicherung für Patienten. Die eGK soll die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) unterstützen. Um medizinische Leistungen der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen und sich als versicherte Person zu identifizieren, muss an fast allen Stellen im Gesundheitsbereich die eGK vorgelegt und eingelesen werden. Die Anwendungen der eGK werden seit Herbst 2020 schrittweise eingeführt. Derzeit sind administrative Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Auf der eGK sollen aber auch Notfalldaten gespeichert werden können, die in lebensbedrohlichen Situationen entscheidend für die Behandlung sind, sowie ein Medikationsplan, der den Arzt zum Beispiel über möglichweise lebensgefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten informiert.

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Bis zur Einführung des VSDM konnten die Stammdaten eines Versicherten zwar von der elektronischen Gesundheitskarte gelesen werden, jedoch nicht aktualisiert bzw. angepasst werden. Das Versichertenstammdaten-Management ermöglicht die Onlineprüfung und Onlineaktualisierung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtanwendung, die bestätigt, dass ein Versicherter im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Leistungen beanspruchen darf. Zu den Versichertenstammdaten gehören persönliche Daten des Versicherten, Informationen zur Krankenversicherung sowie Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung. Die Prüfung der Versichertenstammdaten ist bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt je Quartal verpflichtend.

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