22. Oktober 2019

Eigenverantwortlich Patienten mit Hilfsmitteln versorgen, eine eigene Orthopädie-Werkstatt eröffnen, Versorgungsverträge mit Krankenkassen abschließen oder in einem großen Hand­werks- oder Industriebetrieb Führungsaufgaben übernehmen – für die Verwirklichung dieser beruflichen Vorstellungen ist der Meister­brief unabdingbar.

Einen Meisterbrief erhält, wer die Meisterprü­fung bestanden hat. Wessen Abschluss von dem jeweiligen Meis­terprüfungsausschuss als gleichwertig anerkannt wurde, kann sich ebenfalls als Unternehmer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Der folgende Artikel beschreibt den Weg über Meisterlehrgänge und -prüfung vom Orthopädietechnik-Mechaniker zum Orthopä­dietechniker-Meister sowie vom Orthopädie-Schuhmacher zum Or­thopädieschuhmacher-Meister. In der Januarausgabe folgt ein Arti­kel über die akademischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in beiden Bereichen, bei denen zum Teil ebenso die Möglichkeit besteht, den Meistertitel zu erlangen.

Vier Gründe für den Meisterbrief

Den Rahmen für eine Ausbildung zum Orthopädietechniker-Meis­ter und zum Orthopädieschuhmacher-Meister legt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks – besser bekannt unter dem Kurzbegriff Handwerksordnung (HwO) – fest. Demnach zählen beide Gewer­ke zu den „zulassungspflichtigen“ Handwerken. Wer einen Betrieb gründen will, muss einen Eintrag in der Handwerksrolle beantragen. Dafür muss der Bewerber seine Qualifikation in Form eines Meis­terbriefes für das entsprechende Handwerk nachweisen.

Mit dem Meisterbrief ist nicht nur die Gründung eines eigenständigen Be­triebes möglich. Wer einen Meisterbrief vorlegen kann, erfüllt auch die fachlichen Anforderungen, um eine Präqualifizierung – die soge­nannte vorwettbewerblichen Eignungsprüfung – für das konkrete Arbeitsfeld seines Handwerks zu erhalten. Die Präqualifizierung ist wiederum wichtig, weil Krankenkassenverträge die Hilfsmittelver­sorgung von Patienten sicherstellen und nur Verträge mit Vertrags­partnern abgeschlossen werden dürfen, die „die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Her­stellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erfüllen“, wie es in § 126 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V heißt. Nicht zuletzt befähigt der Meisterbrief, Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden zu können und dürfen. Wer nicht das Risiko eines eigenen Unternehmens tragen will, sondern lieber in einem bestehenden Handwerksbetrieb oder In­dustrieunternehmen Führungsaufgaben übernehmen möchte, be­sitzt mit einem Meisterbrief ebenfalls beste Voraussetzungen dafür. Denn die Meisterausbildung beschränkt sich nicht auf die Vermitt­lung von Fachwissen im Bereich der Orthopädie-Technik und Or­thopädie-Schuhtechnik. Sie beinhaltet zudem betriebswirtschaftli­che Kenntnisse, die für Führungsaufgaben als Inhaber oder Manager eines Betriebs gleichermaßen unverzichtbar sind.

Meisterprüfungsausschüsse zuständig 

Die HwO (Paragraphen 45 bis 51) legt zudem die Meisterprüfungs-voraussetzungen und -bedingungen für das zulassungspflichtige Handwerk fest. Zuständig für Meisterprüfungen sind nach Maß­gabe der Handwerksordnung die fünfköpfigen Meisterprüfungs­ausschüsse, die im Regelfall von der Handwerkskammer der ein­zelnen Kammerbezirke errichtet werden und ihren Sitz als staat­liche Prüfungsstelle an der jeweiligen Handwerkskammer haben. In Ausnahmefällen errichtet die oberste Landesbehörde Meister­prüfungsausschüsse über die Kammerbezirksgrenzen hinaus oder mehrere oberste Landesbehörden einigen sich länderübergreifend über einen Prüfungsausschuss. Die Mitglieder der Meisterprü­fungsausschüsse repräsentieren die verschiedenen in der Prüfung abverlangten fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompeten­zen. Den Vorsitz übernimmt ein Nichtangehöriger des zu prüfen­den Handwerks.
Die Handwerksordnung regelt in Paragraph 49, wer zu einer Meisterprüfung zugelassen wird. Demnach können nicht nur Or­thopädietechnik-Mechaniker eine Meisterprüfung ablegen, son­dern auch Gesellen verwandter zulassungspflichtiger Handwerke oder entsprechender anerkannter Ausbildungsberufe sowie Absol­venten von Fachschulen. Diese müssen ihre Berufserfahrung in dem zu prüfenden Gewerk nachweisen. Ob eines dieser Kriterien bei den jeweiligen Meisterprüfungs­kandidaten zutrifft, überprüft der Vorsitzende des jeweiligen Meis­terprüfungsausschusses nach der Anmeldung. Lässt der Vorsitzende den Kandidaten nicht zu, entscheidet der Prüfungsausschuss über den Fall.

Vom Gesellen zum Meister

Vier Prüfungsgebiete
Die Meisterausbildung gliedert sich in vier Themen: Praktisches Fachwissen (Teil I), Theoretisches Fachwissen (Teil II), Betriebs-wirtschaft, Buchführung und Recht (Teil III) und Berufs- und Ar-beitspädagogik (Teil IV).

Vom Orthopädietechnik-Mechaniker zum Orthopädietechniker-Meister

Von Arbeitsprobe bis Technisches Zeichnen
MEISTERPRÜFUNG TEIL I
Im ersten Teil der Prüfung weist der Prüfling sein praktisches Wissen nach, indem er eine Meisterprüfungsarbeit und Arbeits­proben erstellt.
1) Anfertigung einer Meisterprüfungsarbeit innerhalb von max. 18 Tagen in drei Schritten:
a. Vorlegen der Entwürfe für eine Prothese und eine Ortheseinklusive therapeutischer Begründung und Krankheitsbeschreibung sowie Vorkalkulation für die Genehmigung durch Kostenträger
b. Genehmigt der Meisterprüfungsausschuss die vorgelegten Entwürfe: Vorlage der Werkszeichnungen mit den erforderli­chen Maßangaben
c. Umsetzung der Entwürfe und Vorführung der Orthese und Prothese am jeweiligen Patienten vor dem Prüfungsausschuss
2) Anfertigung einer Arbeitsprobe, bestehend aus vier Arbeiten innerhalb von maximal elf Stunden
2.1) Drei Arbeitsproben aus den folgenden Aufgaben:
a. Herstellen eines Gipsmodells für Prothesen, Orthesen oder Sitz- und Lagerungsschalen
b. Maßnehmen für Kompressionsstrümpfe, Bandagen oder Leibbinden
c. Beseitigen von Passform- oder Aufbaufehlern an Prothesen oder Orthesen
d. Justieren einer Beinprothese
e. Versorgung eines Patienten mit einem Rollstuhl oder einem anderen Rehabilitationsmittel
2.2) Erarbeitung einer korrigierenden oder bettenden Versor­gung eines insuffizienten oder fehlgebildeten Fußes und eine Arbeitsprobe aus den folgenden Aufgaben:
a. Anfertigung und Anprobe einer Bandage, insbesondere bei Adipositas oder schwerem Bauchwandbruch oder
b. Anfertigung u. Anprobe einer Lumbosakralorthese o. -bandage
Der Prüfungsausschuss achtet bei der Vorlage der Arbeitsproben vor allem auf die Fertigkeiten und Kenntnisse, die die Prüflingemit der Meisterprüfungsarbeit nur unzureichend nachweisen konnten.
MEISTERPRÜFUNG TEIL II
Im Mittelpunkt des zweiten Teils der Meisterprüfung stehen die fachtheoretischen Kennnisse in den Bereichen:
a. technische Mathematik, b. technisches Zeichnen
c. Fachtechnologie, d. Werkstoffkunde, e. Kalkulation
Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten:
a. schriftlich (max. zwölf Stunden) , b. mündlich (max. 30 Minuten)

Vom Orthopädie-Schuhmacher zum Orthopädieschuhmacher-Meister

Von Auftragsabwicklung bis Versorgungsvorschlag
MEISTERPRÜFUNG TEIL I
Der erste Teil der Meisterprüfung besteht aus einer Meisterprü-fungsarbeit mit einem Fachgespräch und einer Situationsaufgabe.
1.1) Anfertigung einer Meisterprüfungsarbeit in Form von Planung, Konstruktion, Anfertigung sowie Anpassung eines Paarsorthopädischer Schuhe mit Bettungs- und Korrekturelementen auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und im Kundenauftrag innerhalb von maximal fünf Tagen. Fertigung und Anpassung sind zu dokumentieren.
Zu berücksichtigen sind: a. Biomechanik, b. Lotaufbau
c. Bodentechnik
Die Planungsarbeit umfasst: a. Versorgungsvorschlag
b. Konstruktionszeichnungen
c. Kalkulation
1.2) Fachgespräch von max. 30 Minuten nach Durchführung der Meisterprüfungsarbeit mit dem Inhalt:
a. Aufzeigen der fachlichen Zusammenhänge des Projektes
b. Begründung des Ablaufs des Meisterprüfungsprojektes
c. Darstellung der mit dem Projekt verbundenen berufsbezogenen Probleme und Lösungen
2) Die auftragsorientierte Situationsaufgabe besteht aus
zwei Aufgaben, die innerhalb von maximal acht Stunden realisiert werden sollen:

Von Wettbewerbsfähigkeit bis Arbeitspädagogik

Meisterprüfung Teil III und Teil IV
Die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung sieht für die Prüflin­ge in Teil III (Betriebswirtschaft und Recht) der Meisterprüfung die schriftliche Bearbeitung komplexer fallbezogener Aufgaben in den drei Feldern vor: a) Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen be­urteilen, b) Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten sowie c) Unternehmensführungsstrate­gien entwickeln. Für jedes der drei Aufgabenfelder erhält der Prüf­ling zwei Stunden Zeit. Geht es bei Teil III um den Nachweis betriebswirtschaftlicher Kenntnisse aus Sicht eines Betriebsinhabers oder einer Führungs-kraft, muss der Prüfling im Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) schriftlich in drei Stunden und mündlich in 30 Minuten zeigen, dass er in der Lage ist, selbstständig die ordnungsgemäße Ausbil­dung von Lehrlingen zu planen, durchzuführen und zu kontrollie­ren. Hierzu gehört, dass die Prüflinge Ausbildungsvoraussetzungen auf der Grundlage der geltenden betrieblichen, berufsbezogenen und rechtlichen Bestimmungen prüfen, den Bewerber einstellen, die Ausbildung entsprechend planen, aber auch das selbstständige Lernen der Auszubildenden fördern, sodass diese ihre Lehre erfolg­reich abschließen können. Auf Antrag der Prüflinge kann sich der Meisterprüfungsaus­schuss für die Befreiung des Antragstellers von einzelnen Prüfungs­teilen entscheiden, wenn der Kandidat bereits eine vergleichbare Prüfung abgelegt hat. Dies gilt zum Beispiel für die von vielen Institutionen angebotenen Kurse Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung und Ausbildung der Ausbilder (AdA), die auf Antrag als bestandene Prüfung Teil III bzw. IV an­erkannt werden können. Ebenso muss beispielsweise ein Ortho­pädie-Schuhmachermeister, der als Meister ja bereits Teil III und IV abgelegt hat, diese beiden Teilprüfungen nicht wiederholen, falls er auch einen Meistertitel auf dem Gebiet der Orthopädie-Technik anstrebt.

Große Spannbreite bei Meistervorbereitungen

Für die Anmeldung zur Meisterprüfung ist der Besuch von Meister-lehrgängen keine Voraussetzung. Prüflinge können sich im Selbst-studium auf die vier Meisterprüfungsteile vorbereiten oder Kurse an Meisterschulen oder Handwerkskammern buchen. Die Bandbrei­te der zur Verfügung stehenden Weiterbildungsvarianten ist groß. So findet der Unterricht an einigen Schulen im Vollzeitmodus von Montag bis Freitag statt, während andere den Unterricht auf die Abend- und Wochenendzeiten verteilen. Einige Schulen bieten le­diglich Lehrgänge zu den fachspezifischen Teilen I und II an und verweisen für Teil III und Teil IV auf die jeweils zuständige Hand­werkskammer. An anderen Institutionen können die Kandidaten sich auf alle vier Prüfungsteile vorbereiten. Auch die Anzahl der Unter­richtsstunden pro Modul und damit die Dauer der Weiterbildungs­lehrgänge unterscheidet sich stark. Ebenso vielfältig gestalten sich die Kosten für die Lehrgänge, die Prüfungsgebühren oder die Ma­terialien und Lernmittel.

Vom Orthopädietechnik-Mechaniker zum Orthopädietechniker-Meister

DORTMUND
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik (BUFA)
Kurs: Teil I + II (BUFA Intensiv)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: ca. 1.500
Dauer: zehn Monate
Lehrgangsgebühren: 14.940 Euro
Prüfungsgebühren: 655 Euro (Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Kurs: Teil II (BUFA kompakt)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: ca. 700
Dauer: vier Monate
Lehrgangsgebühren: 5.620 Euro
Prüfungsgebühren: 255 Euro (Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Kurs: Teil III + IV (in Zusammenarbeit mit der HWK Dortmund)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 340
Dauer: zwei Monate
Lehrgangsgebühren: 1.570 Euro
(Gebührenordnung der HWK Dortmund)Prüfungsgebühren: 510 Euro
(Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 50 Euro
(Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Kontakt:
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik (BUFA)
Schliepstraße 6 - 8
44135 Dortmund
Katrin Seuster
Tel.: 0231/559-1510
Fax: 0231/559-1333
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.ot-bufa.de
Kurs: Teil I + II (BUFA-Module)
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 80 je Modul
Dauer: 14 Tage je Modul
Lehrgangsgebühren: 1.615 Euro
Prüfungsgebühren: 655 Euro (Gebührenordnung der HWK Dort-mund)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Kontakt:
Marion Kirmse
Tel.: 0231/559-1210, Fax: 0231/559-1444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.ot-bufa.de 

Die Vorbereitungslehrgänge schließen die Inhalte des Meis­terberufsbildes und der höheren Fachprüfung des Schwei­zerischen Berufsbildes ein. Der erfolgreiche Abschluss des BUFA-Meisterlehrgangs ist in Verbindung mit der bestande­nen Meisterprüfung als Kategorie 1 der ISPO (Internationale Gesellschaft für Prothetik und Orthetik) anerkannt.
COTTBUS, MASSEN UND WILDAU
Orthopädietechnik Meisterschule der Handwerkskammer Cottbus
Kurs: Teil I
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 82, Dauer: 4 Monate
Lehrgangsgebühren: 2.950 Euro
Prüfungsgebühren: 440 Euro inkl. Materialkosten (Gebührenordnung der HWK Cottbus)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Kurs: Teil II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 200, Dauer: 8 Monate
Lehrgangsgebühren: 2.260 Euro
Prüfungsgebühren: 310,00 Euro (Gebührenordnung der HWK Cottbus)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Kurs: Teil III
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit, Unterrichtsstunden: 240
Dauer: fünf Wochen oder sechs Monate
Lehrgangsgebühren: 1.640 Euro inkl. Prüfungsgebühren
Kosten Lehr- und Lernmittel: 63,00 Euro
Kurs: Teil IV
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit,
Unterrichtsstunden: 80, Dauer: zwei oder vier Wochen
Lehrgangsgebühren: 815 Euro inkl. Prüfungsgebühren
Kosten Lehr- und Lernmittel: 37,00 Euro
Kontakt
Handwerkskammer Cottbus
Akademie des Handwerks
Altmarkt 17, 03046 Cottbus
Tel.: 0355/783-5555
Fax: 0355/783-5315
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.hwk-cottbus.de
DÜSSELDORF
Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 80 Stunden für Teil I + 520 Stunden für Teil II
Dauer: 21 Monate
Lehrgangsgebühren: 5.950 Euro
Prüfungsgebühren: 850 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 1.500 Euro
Kurs: Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/online
Unterrichtsstunden: 290
Dauer: zwei Monate bei Vollzeit/ein Jahr bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 1.550 Euro
Prüfungsgebühren: 230 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 78,70 Euro
Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/online
Unterrichtsstunden: 115
Dauer: zwei bis vier Wochen bei Vollzeit/vier bis sechs Monate bei Teilzeit/vier Monate bei Onlinekurs
Lehrgangsgebühren: 560 Euro
Prüfungsgebühren: 155 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 24 Euro
Kurs: Kombination Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Dauer: drei Monate bei Vollzeit/ca. ein Jahr bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 2.110 Euro
Prüfungsgebühren: 330 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 91,70 Euro
Kontakt:
Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/879-5423 (-424)
Fax: 0211/879-5422
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.hwk-duesseldorf.de
HAMBURG
ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg
Kurs: Teil II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 320, Dauer: 15 Monate
Lehrgangsgebühren: 3.100 Euro
Prüfungsgebühren: 335 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.
Kurs: Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/Wochenendkurs
Unterrichtsstunden: 240
Dauer: sieben Wochen/sechs Monate/fünf Monate
Lehrgangsgebühren: 1.440 Euro
Prüfungsgebühren: 295 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.
Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/Wochenendkurs
Unterrichtsstunden: 104
Dauer: drei Wochen/acht Wochen/acht Wochen
Lehrgangsgebühren: 730 Euro
Prüfungsgebühren: 195 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A. 19

Kontakt:
ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg
Zum Handwerkszentrum 1, 21079 Hamburg
Tel.: 040/359-05777
Fax: 040/359-05700
E-Mai: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.elbcampus.de
HEIDELBERG
Carl-Bosch-Schule
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 480 + 720, Dauer: ein Jahr
Lehrgangsgebühren: 967 Euro
Prüfungsgebühren: 575 Euro + 250 Euro pauschalisierter Auslagenersatz (Gebührenordnung der HWK Mannheim)
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 1.300 Euro
Kurs: Teil III
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 240, Dauer: Teil III und IV – ca. drei Monate
Lehrgangsgebühren: 165 Euro
Prüfungsgebühren: 150 Euro (Gebührenordnung der HWK Mann-heim)
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.
Kurs: Teil IV
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 120, Dauer: Teil III und IV – ca. drei Monate
Lehrgangsgebühren: 95 Euro
Prüfungsgebühren: 150 Euro (Gebührenordnung der HWK Mannheim)
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.
Kontakt:
Carl-Bosch-Schule
Maria-Probst-Straße 8, 69123 Heidelberg
Tel.: 06221/528-68500
Fax: 06221/223-40
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.cbs-heidelberg.de
REGENSBURG
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 935, Dauer: sieben Monate
Lehrgangsgebühren: 9.850 Euro
Prüfungsgebühren: 2.333 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 300 Euro
Lehrgangsort: Handwerkskammer Landshut, Am Lurzenhof 10b, 84036 Landshut
Kurs: Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufm. Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 264
Dauer: siebeneinhalb Wochen oder zwei Monate/14 Wochen oder dreieinhalb Monate
Lehrgangsgebühren: 1.260 Euro
Prüfungsgebühren: 170 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Lehrgangsorte: Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden
Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 96
Dauer: zweieinhalb Wochen/sieben Wochen
Lehrgangsgebühren: 520 Euro
Prüfungsgebühren: 170 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Lehrgangsorte: Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden
Kontakt:
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Ditthornstraße 10, 93055 Regensburg
Georg Stuber
Tel.: 0941/796-5140
Fax: 0941/796-5222
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.hwkno.de
MÜNCHEN
Städtische Meisterschule für Orthopädie-Technik
Kurs: Teil I + II + III + IV
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 1.560
Dauer: zehn Monate (bayerisches Schuljahr)
Lehrgangsgebühren: gebührenfrei
Prüfungsgebühren: 1.652 Euro (Gebührenordnung der HWK München)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 1.850 Euro
Absolventen erhalten zusätzlich die CAT 1 Graduation der ISPO.
Kontakt:
Städtische Meisterschule für Orthopädie-Technik
Liebherrstraße 13, 80538 München
Tel.: 089/233-43600
Fax: 089/233-43688
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.msot.musin.de
SCHWETZINGEN
Fortbildungsseminar für Orthopädietechnik e. V.
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 530, Dauer: 18 Monate
Lehrgangsgebühren: 4.800 Euro
Prüfungsgebühren: 575 Euro + 250 Euro pauschalisierter Auslagenersatz (Gebührenordnung der HWK Mannheim)
Kosten Lehr- und Lernmittel: in Kursgebühr enthalten
Kontakt:
Fortbildungsseminar für Orthopädietechnik e. V.
Holzbauerstraße 23, 68723 Schwetzingen
Tel.: 06202/168-61
Fax: 06202/409-5344
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.fso-meisterschule.de

STUTTGART
Kerschensteinerschule
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 600, Dauer: 18 Monate
Lehrgangsgebühren: 4.200 Euro
Prüfungsgebühren: 575 Euro (Gebührenordnung der HWK Stuttgart)
Kosten Lehr- und Lernmittel sowie Räume: 250 Euro (Gebührenordnung der HWK Stuttgart)
Kontakt:
Kerschensteinerschule
Steiermärkerstraße 72, 70469 Stuttgart
Tel.: 0711/216-33409, Fax: 0711/216-33401
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.kerschensteinerschule.de
Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart
Kurs: Teil III
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 240
Dauer: zwei Monate bei Vollzeit/sechs Monate bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 1.389 Euro
Prüfungsgebühren: 150 Euro (Gebührenordnung der HWK Stuttgart)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 92,20 Euro
Kurs: Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufm. Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III) Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 280
Dauer: zwei Monate bei Vollzeit/sechs Monate bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 1.988 Euro
Prüfungsgebühren: 230 Euro (Gebührenordnung HWK Stuttgart)
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 18,90 Euro
Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 120
Dauer: zwei Wochen bei Vollzeit/zwei Monate bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 749 Euro
Prüfungsgebühren: 150 Euro (Gebührenordnung der HWK Stuttgart)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 46,70 Euro
Kontakt:
Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart
Holderäckerstraße 37, 70499 Stuttgart
Tel.: 0711/165-7600
Fax: 0711/165-7670
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bia-stuttgart.de

VOM ORTHOPÄDIE-SCHUHMACHER ZUM ORTHOPÄDIESCHUHMACHER-MEISTER
DÜSSELDORF
Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 300 für Teil I + 700 Stunden für Teil II
Dauer: ca. 24 Monate
Lehrgangsgebühren: 5.630 Euro
Prüfungsgebühren: 910 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 2.000 Euro
Kurs: Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 290
Dauer: zwei Monate bei Vollzeit/ein Jahr bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 1.550 Euro
Prüfungsgebühren: 230 Euro (HWK Düsseldorf)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 78,70 Euro
Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/online
Unterrichtsstunden: 115
Dauer: zwei bis vier Wochen bei Vollzeit/vier bis sechs Monate bei Teilzeit/vier Monate bei Onlinekurs
Lehrgangsgebühren: 560 Euro
Prüfungsgebühren: 155 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 24 Euro
Kurs: Kombination Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Dauer: drei Monate bei Vollzeit/ca. ein Jahr bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 2.110 Euro
Prüfungsgebühren: 330 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 91,70 Euro
Kontakt
Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/879-5423 (-424)
Fax: 0211/879-5422
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.hwk-duesseldorf.de
GROSSSCHIRMA
Meisterschule Orthopädie-Schuhtechnik Siebenlehn
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 1.203
Dauer: siebeneinhalb Monate
Lehrgangsgebühren: 11.890 Euro Prüfungsgebühren: ca. 800 Euro (Gebührenordnung HWK Dresden)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine

Kurs: Teil III + IV (in Zusammenarbeit mit der HWK Dresden)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 387
Dauer: zweieinhalb Monate
Lehrgangsgebühren: 995 Euro
Prüfungsgebühren: ca. 300 Euro (Gebührenordnung HWK Dresden)
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 150 Euro für Fachliteratur
Kontakt:
Meisterschule Orthopädie-Schuhtechnik Siebenlehn
Liebichstraße 4
09603 Großschirma
Tel.: 035242/417-0
Fax: 035242/417-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.meisterschule-siebenlehn.de
HANNOVER
Bundesfachschule für Orthopädieschuhtechnik
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: k. A.
Dauer: sieben Monate
Lehrgangsgebühren: 11.980 Euro
Prüfungsgebühren: Teil I: 550 Euro plus ca. 310 Euro für Auslagen, Teil II: ab 300 Euro plus Nebenkosten (Gebührenordnung der HWK Hannover)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 2.720 Euro
Kontakt:
Bundesfachschule für Orthopädieschuhtechnik
Ricklinger Stadtweg 90- 92
30459 Hannover
Tel.: 0511/421-052
Fax: 0511/421-053
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bfo-hannover.de
REGENSBURG / LANDSHUT
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 1.180
Dauer: acht Monate
Lehrgangsgebühren: 12.990 Euro
Prüfungsgebühren: 2.600 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 300 Euro
Lehrgangsort: Handwerkskammer Landshut, Am Lurzenhof 10b, 84036 Landshut
Kurs: Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufm. Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 264
Dauer: siebeneinhalb Wochen oder zwei Monate/14 Wochen oder dreieinhalb Monate
Lehrgangsgebühren: 1.260 Euro
Prüfungsgebühren: 170 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Lehrgangsorte: Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden

Vielfältige finanzielle Unterstützungsvarianten 

Angehenden Meistern ihres Fachs stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, Zuschüsse, Darlehen oder Stipendien für die Meis-terlehrgänge oder Prüfungsgebühren zu beantragen.
Unterstützung für BUFA-Meisterschüler
Speziell an Schüler der BUFA richten sich die Angebote der Stu-dienstiftung Orthopädie- und Rehatechnik sowie der Familienstif-tung Thomas und Erika Münch. Über die Studienstiftung Orthopä-die- und Rehatechnik können BUFA-Meisterschüler Darlehen bis zu einer Obergrenze von 3.000 Euro beantragen. Das Darlehen wird unabhängig von weiteren Bildungsdarlehen bewilligt und muss im Anschluss an die Ausbildung in Raten zurückgezahlt werden. Die Münch-Stiftung ist eine Stiftung der Familie Thomas und Erika Münch. Die Stiftung gewährt Darlehen zur Förderung von Wissen-schaft und Forschung in der Orthopädie-Technik sowie von Studie-renden an der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik. Detaillier­te Informationen zu beiden Stiftungsdarlehensprogrammen erhal­ten BUFA-Meisterschüler über die BUFA.
Stiftungsdarlehen für BUFA-Meisterschüler BUFA
Ansprechpartnerin: Katrin Seuster
Schliepstraße 6 – 8, 44135 Dortmund
Tel.: 0231/559-1510, Fax: 0231/559-1333
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.ot-bufa.de

Bundesweite Förderungsprogramme

Aufstiegs-Bafög
Das bekannteste Förderprogramm wird oftmals als „Meister-BAföG“ bezeichnet, heißt aber seit der Novelle des Aufstiegsfortbildungs­förderungsgesetzes (AFBG) vom 1.8.2016 „Aufstiegs-BAföG“. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert auf der Website aufstiegs-bafoeg.de ausführlich über die Förderung in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen für Prüfungs-und Lehrgangsgebühren, Materialkosten sowie bei Vollzeitmaßnah­men Unterstützung zum Lebensunterhalt durch Bund und Länder. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Meisterschüler einkommens- und vermögensunabhängig einen Bei-trag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis zu einer ma-ximalen Beitragshöhe von 15.000 Euro. Der Beitrag gliedert sich in zwei Teile: einen Zuschuss von 40 Prozent des Gesamtbetrages, der nicht zurückgezahlt werden muss, und eine Fördersumme über 60 Prozent der Gesamtkosten, die über ein zinsgünstiges Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgedeckt werden kann. Gleiches gilt für die Materialkosten des Meisterprüfungsprojektes. Für die Hälfte der tatsächlich anfallenden Materialkosten können die an­gehenden Meister eine Förderung beantragen. Die Höchstgrenze des Förderbetrags liegt hier bei 2.000 Euro. Auch in diesem Fall wer­den 40 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt. Für 60 Prozent der Fördersumme kann ein zinsgünstiges Bankdarlehen bei der KfW beantragt werden. Wichtig: Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG muss bei der jeweils zuständigen Behörde des Bundeslandes gestellt werden.
Prämien- oder Spargutschein
Mit der zum 1. Juli 2017 überarbeiteten „Bildungsprämie“ bietet das BMBF ein weiteres Förderprogramm für die berufliche Weiterbil-dung an. Bei den rund 530 Beratungsstellen bundesweit können sich die angehenden Meister über die individuellen Fördermög­lichkeiten durch den Prämien- oder Spargutschein beraten lassen. Für alle Bewerber gilt, dass sie nur einen Prämiengutschein pro Ka­lenderjahr erhalten können, mindestens 15 Stunden pro Woche er­werbstätig sein müssen und ihr jährliches zu versteuerndes Einkom­men 20.000 Euro – oder bei gemeinschaftlich veranlagten Paaren 40.000 Euro – nicht übersteigen darf.
Weiterbildungsstipendium
Ebenfalls vom BMBF aufgelegt, richtet sich das Förderprogramm „Weiterbildungsstipendium“ an junge Menschen, die ihre bisherige Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Als besonders erfolgreich gelten Bewerber, die ihre Berufsabschluss­prüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestan­den haben, bei einem beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen sind oder deren Arbeitgeber oder Berufs­schule ihre besonderen Qualifikationen nachweisen. Im Auftrag des Ministeriums verwaltet die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung das Budget des Programms, das pro Stipendiaten einen Gesamtförderbetrag von maximal 7.200 Euro vorsieht. Stipendia­ten müssen zehn Prozent des jeweils genehmigten Förderbetrages selber tragen. Absolventen einer Ausbildung zum Orthopädie-Tech­niker oder Orthopädie-Schuhmacher bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Bildungsurlaub
Mit Ausnahme der Freistaaten Sachsen und Bayern haben die Bun-desländer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bil-dungszeit oder Bildungsfreistellung – also auf Weiterbildung wäh-rend der Arbeitszeit – verankert. 14 Bundesländergesetzgebungen stehen für 14 unterschiedliche Regelungen, je nach Standort des Arbeitsplatzes vom Bewerber. Einen Überblick über die verschiede­nen Gesetze und förderungsfähigen Fortbildungen gibt die Web­site Bildungsurlaub.de.
Bildungs- oder Weiterbildungscheck
Wer auf der Suche nach Fördermöglichkeiten für Meisterlehrgänge ist, sollte sich ebenfalls bei der jeweils zuständigen Landesregierung nach den Programmen Bildungs-, Weiterbildungscheck oder Weiterbildungsbonus erkundigen. Aus den Mitteln des Europäischen So­zialfonds (ESF) finanziert, verfügen einige Bundesländer über eines dieser Programme, deren Konditionen wie Voraussetzungen und Förderhöhe aber sehr unterschiedlich sind. Drei Beispiele: Unter dem Motto „Weiterkommen durch Weiterbildung“ unterstützt bei-spielsweise die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mit dem „Bildungscheck NRW“ unter anderem Meisteranwärter, die in dem Bundesland wohnen oder arbeiten. Mit dem Bildungsscheck wer­den berufliche Weiterbildungen zu 50 Prozent bezuschusst, wobei die maximale Förderhöhe bei 500 Euro liegt. Weiterführende Infor­mationen erhalten Interessierte bei den Weiterbildungsberatungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Freistaat Sachsen kann mit dem „Weiterbildungsscheck betrieblich (WBSb)“ eine Meisterausbildung für Beschäftigte eines Unternehmens grundsätzlich gefördert wer-den. Der Arbeitgeber beantragt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eine Förderung für eine Weiterbildung seines Arbeitnehmers und zahlt die Weiterbildungskosten, zu denen er dann bis zu 70 Pro­zent Zuschuss durch den WBSb erhält. Eine Kombination der Wei-terbildungsschecks mit anderen Förderungen für denselben Zweck bzw. dieselbe Weiterbildung ist nicht möglich. In Hamburg gibt es unter dem Begriff „Weiterbildungsbonus“ verschiedene Fördermo-delle, die ebenfalls aus den Mitteln des ESF finanziert werden.
Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder diese beenden wollen, können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für den Meisterlehrgang beantragen.

BUNDESWEITE INSTITUTIONEN MIT ZUSCHUSS-, DARLEHENS-, FÖRDER- ODER STIPENDIENPROGRAMMEN

Aufstiegs-BAföG + Bildungsgutschein
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat Berufliche Weiterbildung; Bundesinstitut für Berufsbildung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Tel.: 0800/622-3634 Info-Hotline Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Fax: 0228/995-783601
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.aufstiegs-bafoeg.de
Prämien- oder Spargutschein
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat 316 „Weiterbildung; Arbeitsmarkt; ESF“
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Tel.: 0800/262-3000 Info-Hotline Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bildungspraemie.info und www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php
Weiterbildungsstipendium
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Kontakt und Information:
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel.: 0228/629-310
Fax: 0228/629-3111
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.sbb-stipendien.de
Bildungsurlaub
Eul-Gombert & Gombert GmbH
In der Mühlenwiese 11A
51465 Bergisch Gladbach
Geschäftsführer: Anne Gombert & Bernhard Eul-Gombert
Tel.: 02202/940-900
Fax: 02202/940-999
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bildungsurlaub.de