Folgen Sie uns
22. Oktober 2019
Redaktion

Karriere mit Brief und Siegel

Eigenverantwortlich Patienten mit Hilfsmitteln versorgen, eine eigene Orthopädie-Werkstatt eröffnen, Versorgungsverträge mit Krankenkassen abschließen oder in einem großen Hand­werks- oder Industriebetrieb Führungsaufgaben übernehmen – für die Verwirklichung dieser beruflichen Vorstellungen ist der Meister­brief unabdingbar.


Einen Meisterbrief erhält, wer die Meisterprü­fung bestanden hat. Wessen Abschluss von dem jeweiligen Meis­terprüfungsausschuss als gleichwertig anerkannt wurde, kann sich ebenfalls als Unternehmer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Der folgende Artikel beschreibt den Weg über Meisterlehrgänge und -prüfung vom Orthopädietechnik-Mechaniker zum Orthopä­dietechniker-Meister sowie vom Orthopädie-Schuhmacher zum Or­thopädieschuhmacher-Meister. In der Januarausgabe folgt ein Arti­kel über die akademischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in beiden Bereichen, bei denen zum Teil ebenso die Möglichkeit besteht, den Meistertitel zu erlangen.

Vier Gründe für den Meisterbrief

Den Rahmen für eine Ausbildung zum Orthopädietechniker-Meis­ter und zum Orthopädieschuhmacher-Meister legt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks – besser bekannt unter dem Kurzbegriff Handwerksordnung (HwO) – fest. Demnach zählen beide Gewer­ke zu den „zulassungspflichtigen“ Handwerken. Wer einen Betrieb gründen will, muss einen Eintrag in der Handwerksrolle beantragen. Dafür muss der Bewerber seine Qualifikation in Form eines Meis­terbriefes für das entsprechende Handwerk nachweisen.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
Zurück
Speichern
Nach oben