16. Dezember 2011
Beo Berlin erweitert Leistungsspektrum
Man reagiere mit der Erweiterung auch auf die gesetzliche Verpflichtung für Rehabilitationseinrichtungen, sich an externen Qualitätssicherungsverfahren zu beteiligen und bis zum 1. Oktober 2012 ein anerkanntes und gültiges Zertifikat vorzulegen (§ 20 SGB IX), wie Beo Berlin erklärt.
Da das KTQ-Verfahren von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt ist, habe Beo Berlin entschieden, diese Dienstleistung im Bereich Qualitätsmanagement zu erweitern und Mitarbeiter im KTQ-Verfahren auszubilden. Nach erfolgreich abgeschlossener KTQ-Prüfung und Erhalt des Personenzertifikats nach EN ISO 17024 könne man unter anderem Rehabilitationskliniken, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen et cetera als Berater bei der Einführung und Umsetzung unterstützen und auf die Visitation vorbereiten.
Zusätzlich habe mit Jan Minzlaff ein Mitarbeiter der Beo Berlin erfolgreich die Weiterbildung zum Qualitätsmanagement Auditor "IRCA" (International Register of Certificated Auditors) nach Maßgabe der DIN EN ISO 19011 abgeschlossen. Der Lehrgang behandelte speziell Systeme nach DIN EN ISO 9001 im Gesundheitswesen. Dies hatte insbesondere die Analyse der Organisations- und Arbeitsprozesse der zu auditierenden Einrichtung, die Erstellung von Auditplänen, die Durchführung von Auditinterviews sowie die Bewertung von Auditfeststellungen beinhaltet.