01. Februar 2012
Eurocom: Kompressionsstrümpfe werden ausreichend kontrolliert
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„Die externen Kontrollen sind Voraussetzung dafür, dass die Kompressionsstrümpfe von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden“, so Pohlen. Nur die Kompressionsstrümpfe, die die Produktüberprüfungen erfolgreich durchlaufen hätten, würden in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Dabei würden die Anforderungen, die an die Strümpfe gestellt werden, regelmäßig dem medizinischen Fortschritt angepasst. Die Prüfungen garantieren daher nicht nur eine technische, sondern vor allem auch eine medizinische Wirksamkeit der Kompressionsstrümpfe, so die Eurocom. Sichtbarer Ausdruck sei das RAL-Gütezeichen für medizinische Kompressionsstrümpfe.