20. April 2012
Garant: Squeeze-out der Minderheitsaktionäre geplant
Die ANWR Garant International AG informierte den GARANT-Vorstand, dass sie beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen. In den Verschmelzungsvertrag soll ihrzufolge die Bedingung aufgenommen werden, dass ein Ausschluss der übrigen Aktionäre von Garant nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes erfolgen soll.
Der GARANT-Vorstand beabsichtigt nach eigenen Angaben, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages mit der ANWR Garant International AG einzutreten. Nach den maßgeblichen Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes könne die Hauptversammlung von GARANT die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen eine angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre beschließen. Dazu müsse der Beschluss der Hauptversammlung binnen drei Monaten nach dem Abschluss eines solchen Verschmelzungsvertrages gefasst werden. Eine weitere Bedingung dafür ist, dass der Hauptaktionärin mindestens 90 % des Grundkapitals der Garant unmittelbar gehören.