Ein Jahr Anerkennungsgesetz: Handwerk zieht Bilanz
ZDH: Ein Jahr nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 zieht das Handwerk Bilanz: Seit Mai 2012 wurden knapp 10.000 Beratungen der Handwerkskammern zum neuen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens gezählt. Über 1.700 Anträge gingen daraus hervor, von denen 458 bereits entschieden sind. 57 Prozent der Antragsteller dieser entschiedenen Anträge wurde die volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bestätigt, weiteren 33 Prozent die teilweise Gleichwertigkeit.
Die Antragsteller stammen aus 77 Herkunftsländern, an der Spitze die Türkei und Polen. Mit großem Abstand folgen die Russische Föderation, Kasachstan, Rumänien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, die Ukraine und Griechenland.
Die dezentrale Beratung in den regionalen Handwerkskammern ermögliche eine kurze Bearbeitungszeit von Anfragen, teilt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit. „Mitunter ist die Informationslage zu einzelnen Berufsprofilen aus manchen Herkunftsländern mangelhaft“, so Holger Schwannecke, Generalsekretär des (ZDH). „Auf die oft sehr individuellen Anliegen sind unsere Berufsexperten aber vorbereitet. In den persönlichen Beratungsgesprächen findet sich in der Regel eine Lösung im Interesse aller Beteiligten.“
Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung wird eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer einschlägigen inländischen Referenzqualifikation verglichen, um auf dieser Basis zu einer Gleichwertigkeitsaussage zu gelangen. Schwerpunkte im Handwerk sind bei den Anträgen die Bereiche Elektrotechnik, Friseur und Kfz-Technik.