Änderungen im Wettbewerbsrecht für die GKV - Kartellamt darf Krankenkassen-Fusionen überprüfen
Der Bundesrat hat am 7. Juni den Weg frei gemacht für die Novelle des Wettbewerbsrechts und dem „Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (8. GWB-Novelle) zugestimmt. In einem vorausgehenden, über sechsmonatigen Vermittlungsverfahren wurden unter anderem Anpassungen bei der Fusionskontrolle der Krankenkassen vorgenommen. Herausgekommen ist nun ein Kompromissvorschlag: Krankenkassen werden nicht grundsätzlich dem Kartellrecht unterliegen.
Der Kompromissvorschlag greift alle Anliegen auf, die der Bundesrat im November letzten Jahres geäußert hatte und schlägt hierzu vermittelnde Lösungen vor. So darf das Kartellamt künftig Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen zwar daraufhin überprüfen, ob sie ihre Marktmacht missbrauchen. Es muss dabei allerdings die zuständigen Aufsichtsbehörden beteiligen, also die Landesversicherungsämter für Allgemeine Ortskrankenkassen bzw. das Bundesversicherungsamt für bundesweit tätige Kassen. Gegen Entscheidungen der Kartellbehörde können sich die Krankenkassen vor den Sozialgerichten wehren. Damit schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ausnahme vom sonst üblichen Zivilrechtsweg in Kartellstreitigkeiten vor.