NRW: Innovationsgutschein für Handwerker
Wie können Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen in ihren Innovationsbemühungen noch gezielter gefördert werden? Auf diese Frage hatte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin bei seinem Besuch in der Handwerkskammer Dortmund am 14. Juni 2013 die passende Antwort: den InnovationsGutschein Handwerk NRW. „Damit wollen wir die Innovationskraft des Handwerks in Nordrhein-Westfalen weiter stärken“, erklärte er. „Handwerksbetriebe, die neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, können sich mit dem Innovationsgutschein Handwerk NRW die notwendige Unterstützung holen, um ihre Produkte zur Marktreife zu bringen.“
Der Innovationsgutschein Handwerk NRW stellt einen der neun Bausteine der Handwerksinitiative NRW dar. Er fördert kleine und mittlere Handwerksunternehmen bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung oder qualitativen Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Zwei Gutscheine stehen Handwerkunter-nehmen zu Verfügung: Der Gutschein B für Beratungs- und der Gutschein F+E für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Fördersummen betragen 5.000 € bzw. 10.000 €.
Besonders stolz ist Reiner Nolten, Geschäftsführer der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), auf die Mitwirkung des Technologie-Transfer-Rings Handwerk NRW (TTH) bei der Entwicklung des Innovationsgutscheins Handwerk NRW. Dr.-Ing. Ursula Beller, die Leiterin des TTH NRW, freut sich, „dass es nun endlich ein auf die Bedürfnisse des Handwerks zugeschnittenes Förderprogramm" gibt, und hofft, dass möglichst viele Unternehmerinnen und Unternehmer davon Gebrauch machen werden.
Die Antragsunterlagen zum Innovationsgutschein Handwerk können auf der Seite www.handwerksinitiative-nrw.de heruntergeladen und bei jeder Technologie-Transfer-Stelle bzw. der LGH abgegeben werden.