19. Juni 2013

GKV-Spitzenverband empfiehlt Krankenkassen, Hochwasser-Betroffene beim Beitragseinzug zu entlasten

Die Hochwasserkatastrophe führt bei vielen Menschen zu erheblichen finanziellen Belastungen. Um den Betroffenen zu helfen, hat der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen in einem Rundschreiben empfohlen, von den bereits durch das Sozialgesetz eröffneten Entlastungsmöglichkeiten beim Beitragseinzug großzügig Gebrauch zu machen.

Konkret empfiehlt er den Krankenkassen, bei Arbeitgebern und selbstzahlenden Mitgliedern, die von der Hochwasserkatastrophe unmittelbar und in einem erheblichen Maße betroffen sind, auf Antrag:

  • die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Mai bis September zu stunden sowie auf die gesetzlich vorgeschriebenen Stundungszinsen zu verzichten,
  • keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren zu erheben,
  • von Vollstreckungsmaßnahmen wie z. B. Pfändungen bis Ende September bei rückständigen oder bis dahin fällig werdenden Beiträgen abzusehen.

Auch beim Nachweis, dass Arbeitgeber und Mitglieder Flut-Opfer sind, sollten die Krankenkassen unbürokratisch vorgehen. Eine Bestätigung der Gemeinde, Fotos der beschädigten Betriebe oder Wohnungen oder auch eine glaubhafte Erklärung der Betroffenen selbst sollten ausreichen.

Der GKV-Spitzenverband weist jedoch darauf hin, dass die Beratung der Versicherten zur konkreten Auslegung der Beschlüsse und Grundsätze sowie deren Auswirkungen auf den einzelnen Fall den Krankenkassen vor Ort obliegt.