14. Juli 2015

Erbschaftsteuer: Handwerk sieht weiter Verbesserungsbedarf

Zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der heute vom Bundeskabinett gebilligt wurde, erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Regierungsparteien sind auf dem richtigen Weg, nachhaltig arbeitenden Familienbetrieben einen Generationswechsel zu ermöglichen, ohne dass Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet werden. Allerdings besteht noch Verbesserungsbedarf."

Wollseifer kritisierte, dass Betriebe ab drei Beschäftigte weiterhin die Einhaltung der Lohnsummenregelung  nachweisen müssen, um in den Genuss der Verschonung von der Erbschaftsteuer zu kommen. Ferner sei auch keine Einigung darüber erzielt worden, dass Teilzeitkräfte nur anteilig berücksichtigt werden. Gut sei, dass künftig Auszubildende aus der Beschäftigtenzahl herausgerechnet werden.

"Das Handwerk begrüßt die Einführung einer zweiten „Flexi-Zone“ für Betriebe mit 11 bis 15 Beschäftigten", so Wollseifer. "Bisher war vorgesehen, dass Unternehmen mit vier bis zehn Arbeitnehmern in fünf Jahren statt 400 Prozent der Ausgangslohnsumme nur 250 Prozent halten müssen. Nunmehr wird noch eine zusätzliche Stufe für kleinere Betriebe mit 11 bis 15 Beschäftigten ergänzt, die dann aber 300 Prozent der Lohnsumme zu erfüllen haben. Das ermöglicht eine realitätsnähere Berücksichtigung von Schwankungen bei der Lohnsumme und nimmt Forderungen des Handwerks auf. Die jetzt von 20 auf 26 Millionen Euro angehobene Grenze zur Definition von Großvermögen sehen wir noch immer als deutlich zu gering an."

Das Handwerk begrüße, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren an einer rechtssicheren Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen gearbeitet werden soll, die auch die Bedürfnisse der Unternehmen berücksichtigt. Auch solle die dringend notwendige realitätsgerechtere Ausgestaltung der Bewertung von Unternehmensvermögen aufgegriffen werden.