Seminarankündigung: Keine Angst vor dem Staatsanwalt
Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsnahme betrifft alle Versorgungsbereiche. Auch die Leistungserbringer im Hilfsmittel-Bereich sind betroffen. Dabei geht es nicht nur um die Schwarzen Schafe. Der Generalverdacht betrifft alle Leistungserbringer. In gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns fanden sich schon viele Leistungserbringer im Kreuzfeuer der Ermittlungen mit dem Ergebnis schmerzhafter Sanktionen. Ein gemeinsames Seminar der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte/Lünen und des MTD-Verlags/Amtzell beleuchtet die Thematik praxisnah aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln.
Das Seminar „Erhöhte Strafbarkeit im Gesundheitswesen“ verdeutlicht nicht nur die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf die bereits existierenden Anti-Korruptionsdelikte und die geplante Reform des Strafgesetzbuches mit der Neuregelung zur „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ nach § 299a StGB. Das Seminar zeigt ferner auf, wie sich die Rechtsprechung zum „Betrug“ im Gesundheitswesen nach § 263 StGB entwickelt hat und warum alle Marktteilnehmer aufgrund der „Nullretax“- Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Aufgezeigt werden dabei nicht nur potentielle Compliance-Verstöße sondern auch Wege, wie man sich vor eben diesen Verstößen effektiv schützen kann.
Folgende Themen werden von sachkundigen Referenten intensiv beleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert:
- Einführung: Das zunehmende unternehmerische Risiko der Strafbarkeit in Gesundheitsberufen
- Anitkorruptionsdelikt – heute und morgen: Strafbarkeit der Bestechung/Bestechlichkeit, die neue Strafbarkeit des Arztes, der neue § 299a StGB als Risiko auch für andere Leistungserbringer
- Abrechnungsbetrug – der schnelle Weg zur Strafbarkeit: Vertragsverstöße, Betrug und die jeweiligen Konsequenzen, zulässige Kooperationsformen
- Was der Markt zu erwarten hat: Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Ablauf von Ermittlungsverfahren, Verhalten bei Ermittlungen/Durchsuchungen
- Risiko-Management und Compliance-Implementierung: Minimierung der Ermittlungsrisiken, Aufbau eines Compliance-Systems, Einbindung der Compliance in bestehende QM-Systeme
Die Referenten: Rechtsanwälte Peter Hartmann und Jörg Hackstein (beide Hartmann Rechtsanwälte), Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider (Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität Leipzig), Markus Koppenleitner (Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft München I), Folker Bittmann (Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau) und Rechtsanwalt Carsten Clausen (Leiter Vertriebsbereich Versorgungsmanagement / Senior Vice President Continuous Care der B. Braun Melsungen AG).
Das Seminar wird jeweils von 9.30 bis 16.00 Uhr an folgenden vier Orten angeboten:
- 2. September 2015 in Lünen bei Dortmund
- 15. September 2015 in Leipzig
- 30. September 2015 in Hannover
- 12. November 2015 in Augsburg
Die Teilnahmegebühr beträgt 495.- Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Bei drei Teilnehmern aus einem Unternehmen bezahlen nur zwei.
Anmeldung und weitere Informationen:
Hartmann Rechtsanwälte
Am Brambusch 24
44536 Lünen
Tel. 0231/9860-450
Fax 0231/9860-455
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www.hartmann-rechtsanwälte.de