Verpflichtende Schulungen zum orthopädischen Sicherheitsschuh nicht vergessen!
Der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) erinnert daran, dass das Baumuster für den Sicherheitsschuh nach BIV-S aufgrund einer Änderung der DIN-Norm alle fünf Jahre erneuert werden muss. Dazu sind bis zum 31.12. 2015 verpflichtend Schulungen über orthopädische Sicherheitsschuhe zu besuchen. Wird der Lehrgang nicht besucht, erlischt für den Betreffenden die Baumusternutzungslizenz zum 1. Januar 2016.
Die nächsten Schulungstermine:
Datum |
Titel |
Veranstalter / Ort |
Uhrzeit |
19.08.2015 |
Sicherheitsschuh nach BIV inkl. Zurichtungen |
B-O-S-S Langen |
13.00-19.00 Uhr |
09.09.2015 |
Sicherheitsschuh nach BIV inkl. Zurichtungen |
13.00-19.00 Uhr |
|
11.09.2015 |
Sicherheitsschuh nach BIV inkl. Zurichtungen |
B-O-S-S Langen |
08.00-14.00 Uhr |
25.09.2015 |
Handwerklich gefertigter Sicherheitsschuh S1-S3 inkl. Zurichtungen am Semivorgefertigten konfekt. Sicherheitsschuh |
Meisterschule Siebenlehn |
08.00-14.00 Uhr |
10.10.2015 |
SL22 Zertifizierung Arbeitssicherheitsschuhe nach BIV S1-S3 |
09.00-15.00 Uhr |
Es wird gebeten, sich beim Veranstalter direkt anzumelden.
Wer den Lehrgang bereits in diesem Jahr besucht hat, aber seine Teilnahmebescheinigung noch nicht eingereicht hat, kann diese per Post, E-Mail oder Fax an den ZVOS schicken:
Zentralverband Orthopädieschuhtechnik
Ricklinger Stadtweg 92
30459 Hannover
Telefon: +49 (0) 5 11 / 54 39 80 - 80
Telefax: +49 (0) 5 11 / 54 39 80 - 70
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