Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung geplant

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant für das Jahr 2016 eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung. Dabei soll neben der Produktqualität auch die Qualität der Versorgung festgeschrieben und besser überwacht werden. Das sagte der verantwortliche Referatsleiter im BMG, Andreas Brandhorst, zur Eröffnung des 2. Homecare-Management-Kongresses von MedInform, der am 24. und 25. November 2015 mit über 130 Teilnehmern in Berlin stattfand.
Andreas Brandhorst, Leiter des Referats "Vertragszahnärztliche Versorgung, Heilmittel-, Hilfsmittelversorgung und wirtschaftliche Fragen des Rettungsdienstes" im Bundesgesundheitsministerium (BMG), sprach in seiner Eröffnungsrede von der gestiegenen politischen Bedeutung der Hilfsmittelversorgung. Die Anforderungen an eine "ausreichende" Versorgung veränderten sich stetig. Die Patienten hätten heute gestiegene Erwartungen an Mobilität und gute Versorgung. "Die Patienten müssen am medizintechnischen Fortschritt teilhaben", so Brandhorst.
Deshalb stelle das Gesundheitsministerium derzeit zahlreiche Überlegungen zur Verbesserung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung an, die im kommenden Jahr in eine Gesetzesinitiative münden sollen. Dazu gehöre auch eine bessere Überprüfung der Versorgungsqualität. Außerdem sollten die Versicherten besser über ihre Rechte aufgeklärt und die Wahlmöglichkeiten sowohl beim Leistungserbringer als auch beim Hilfsmittel erweitert werden.
Hilfsmittelverzeichnis an aktuellen Stand der Technik anpassen
Von zentraler Bedeutung ist nach Ansicht Brandhorsts das Hilfsmittelverzeichnis. "Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, das Verzeichnis innerhalb von zwei Jahren an den Stand der Technik anzupassen. Das unterstützen wir. Die Aktualisierung darf aber kein einmaliger Akt sein, sondern muss regelmäßig vorgenommen werden."
Der BMG-Experte sprach sich zudem für eine "stärkere Verbindung von Produkt und Dienstleistung" in der Hilfsmittelversorgung aus. Je fortgeschrittener und komplexer die Hilfsmittelversorgung sei, desto wichtiger sei die Qualität der damit verbundenen Dienstleistung. Diese Verbindung müsse "mittelfristig auch leistungsrechtlich hinterlegt werden", so Brandhorst.
Quelle: BVMed