Kündigung bei langer Krankheit?

Wenn Mitarbeiter sehr häufig kurz krankgeschrieben sind, darf ihnen der Chef kündigen. Die Fehlzeit muss jedoch zusammengerechnet sehr hoch sein. 17,4 Wochen, also rund vier Monate, reichen nicht aus, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltervereins mit Hinweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 15 Sa 825/13).
Die betroffene Mitarbeiterin war wegen Schmerzen an der Schulter und einer Operation immer wieder krankgeschrieben. Innerhalb der letzten drei Jahre vor der fristlosen Kündigung hatte sich die lange Fehlzeit angesammelt. Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen, so die Richter. Der Arbeitgeber habe nicht berücksichtigt, dass die Frau nach der Operation mehrere Monate arbeitete. Und das Bundesarbeitsgericht habe sogar häufige Kurzerkrankungen von 18,81 Wochen noch nicht für eine Kündigung zugelassen.
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