Eurocom aktualisiert Mehrwertsteuerliste für Bandagen und Orthesen
Für eine Bandage oder Orthese kann sowohl der reduzierte als auch der volle Mehrwertsteuersatz gelten. Der Industrieverband Eurocom verschickt derzeit wieder aktualisierte Produktübersichten samt der jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze an die Krankenkassen.
Die Höhe der Mehrwertsteuersätze orientiert sich an den von den Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten (ZPLA) festgelegten Zolltarifierungen. Das bedeutet, dass technisch vergleichbare Hilfsmittel, die in derselben Produktartengruppe des Hilfsmittelverzeichnisses zusammengefasst sind, teilweise mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen belegt werden. In der Praxis führt dieser Umstand immer wieder zu Problemen – bis hin zu Steuerrückforderungen seitens der Finanzämter.
Die Produktübersichten, die laufend fortgeschrieben werden, stehen auch auf der Internetseite www.eurocom-info.de zum Download zur Verfügung (Orthopädische Hilfsmittel – Downloads).