e-Health-Gesetz: Gesundheitshandwerke einbeziehen
In einer Stellungnahme äußern sich die fünf Gesundheitshandwerke kritisch zur derzeitigen Ausgestaltung und Wirkweise des sogenannten e-Health-Gesetzes (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen). Während Ärzte und Krankenhäuser zusätzliches Geld für elektronische Kommunikation erhalten sollen, würden die Gesundheitshandwerke hingegen durch das Gesetz in bestimmten Teilen des Versorgungsgeschehens eher noch zurückgeworfen.
So sollen bei der elektronischen Gesundheitskarte zwar datenschutztechnische Forderungen umgesetzt werden. Es sei jedoch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens trotz mehrfacher Eingebungen der Gesundheitshandwerke versäumt worden, den Zugriff auf die Versichertenstammdaten explizit zu regeln. Dies habe zur Folge, dass die Gesundheitshandwerke ab Mitte dieses Jahres (offiziell) nicht mehr auf die entsprechenden Daten zugreifen können, wie es jedoch seit vielen Jahren geübte Praxis sei. Die Gesundheitshandwerke müssten diese Daten im Rahmen ihrer Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkasse bzw. dem Versicherten zwingend kennen. Die Gesundheitshandwerke fordern deshalb, hier die nötigen Regeln zu schaffen, damit der Zugriff auch weiter möglich ist.