06. Juli 2016

Fusion DAK-Gesundheit und BKK Beiersdorf: Information für Leistungserbringer

Die DAK-Gesundheit und die BKK Beiersdorf sind zum 01. Juli 2016 fusioniert. Leistungserbringer wurden nun über organisatorische Anpassungen für Kostenvoranschläge und Abrechnungen informiert.

Ab dem 01. Juli 2016 sind die DAK-Hilfsmittel-Kompetenz-Zentren auch für die Versicherten der BKK Beiersdorf zuständig. Die regionale Zuordnung bleibt dabei erhalten.
 
Für Kostenübernahmeanträge wird die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlagverfahrens empfohlen, da hier eine automatische Zuordnung erfolge und beiden Seiten unnötiger Aufwand erspart werde.
 
Verträge
Seit dem 01. Juli 2016 gelten die Verträge der DAK-Gesundheit. Dies können sowohl direkt mit der DAK-Gesundheit abgeschlossene Verträge oder Beitritte als auch über den vdek geschlossene Verträge oder Beitritte sein. Für bereits genehmigte Leistungen nach Verträgen der BKK Beiersdorf bleiben die bewilligten Konditionen verbindlich.
 
Die Verträge der BKK Beiersdorf können für Versorgungen ab dem 1. Juli 2016 nicht mehr als Grundlage für Kostenvoranschläge oder Abrechnungen verwendet werden. Leistungserbringer, die bisher mit der BKK Beiersdorf einen Vertrag hatten, jedoch nicht mit der DAK-Gesundheit, können die Verträge online einsehen und einen Beitritt beantragen.

Kostenvoranschläge
Der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) ist seit dem 1. Juli 2016 für alle Versicherten der DAK-Gesundheit, also unabhängig von der Alt-Mitgliedschaft in DAK-Gesundheit oder BKK Beiersdorf, freigegeben. Der Zugang erfolgt über das bisherige DAK-Login. Eventuell notwendige Freischaltungen in der Branchensoftware sollten direkt mit dem Branchensoftwarehersteller geklärt werden. Leistungserbringer, die noch keinen Zugriff auf die eKV-Plattform haben, sollen sich an die Firma medicomp richten (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
 
Abrechnungsverfahren
Die Institutionskennzeichen (IK) der BKK Beiersdorf und BKK Beiersdorf Pflegekasse, der DAK-Gesundheit und der DAK-Gesundheit-Pflegekasse bleiben gültig. Das gilt auch für die Kassennummer bzw. regionalen Krankenversichertenkarten-IK.  
 
Abrechnungen ab dem 01. Juli 2016 sind bundesweit an die zentrale Daten- und Papierannahmestelle für Hilfsmittelabrechnungen der DAK-Gesundheit, die INTER-FORUM GmbH, zu senden. Genehmigungen, die noch von der BKK Beiersdorf ausgesprochen wurden, sind der Abrechnung beizufügen.
 
Bei einer Teilnahme am Datenaustausch erfolgt eine automatische Zuordnung über die Kostenträgerdatei.

Weitere Informationen auf www.dak.de.