06. Juli 2016

Broschüre zur Baumusterprüfung

Die eurocom informiert mit einer neuen Broschüre über die wichtigsten Vorgaben zu Einlagen und Sicherheitsschuhen. (Foto: Eurocom)

Sicherheitsschuhe, Einlagen und Baukastensysteme für Schuhzurichtungen müssen gründlich geprüft werden. Ohne Nachweis einer ordnungsgemäßen Baumusterprüfung dürfen Orthopädieschuhmacher diese nicht an Endkunden abgeben.

Tun sie es doch, machen sie sich strafbar, auch wenn sie durch irreführende Werbung getäuscht wurden. Auf diesen Umstand weist der Industrieverband eurocom in seiner neu erschienen Informationsbroschüre „Die Baumusterprüfung für Sicherheitsschuhe und Einlagen – Notwendigkeit, Ablauf, Konsequenzen bei Nichtbeachtung“ hin.

Die Arbeitssicherheit ist für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein hohes Gut. Die Bemühungen hierum werden derzeit verstärkt. Ein Ausdruck hiervon ist eine neue EU-Verordnung, die noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Die wesentliche Neuerung für Hersteller von Schuhen und Einlagen sowie Orthopädieschuhmacher: Sicherheitsschuhe müssen künftig alle fünf Jahre baumustergeprüft werden.

Was das genau bedeutet und welche Risiken für den so genannten Inverkehrbringer bestehen, darüber klärt die Broschüre der eurocom auf. Sie richtet sich an Orthopädieschuhmacher sowie Hersteller von Einlagen und Sicherheitsschuhen und kann ab sofort über die Internetseite www.eurocom-info.de unter „Service“ und „Publikationen" bestellt werden.