EU beschließt kostenfreie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
Unter dem Vorsitz des niederländischen Staatssekretärs Sander Dekker einigte sich der Rat für Wettbewerbsfähigkeit darauf, bis zum Jahr 2020 öffentlich finanzierte wissenschaftliche Publikationen frei zugänglich zu machen.
Nutzer sollen zudem die zugrunde liegenden Daten einsehen können. So will die EU eine optimale Mehrfachnutzung von Forschungsdaten erreichen.
Die Entscheidung der Minister zum sogenannten Open Access sei laut sueddeutsche.de rechtlich jedoch nicht bindend für die Staaten und ziehe bei Nichtbeachtung keine Konsequenzen nach sich.
Bei der Gestaltung des Übergangs zu Open Access haben die Staaten freie Hand. Alternativ eröffnet der Ministerbeschluss Forschern die Möglichkeit, ihre Publikationen nach Ablauf einer bestimmten Frist zu veröffentlichen.