20. Mai 2016

Bundesrat stimmt Antikorruptionsgesetz zu

Foto: Bundesrat

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2016 grünes Licht für die Einführung des Anti-Korruptionsgesetzes gegeben, das der Bundestag am 14. April  2016 beschlossen hatte. In einer begleitenden Entschließung wies der Bundesrat jedoch darauf hin, dass bereits jetzt Strafbarkeitslücken im Gesetz absehbar seien.

Der Bundesrat hat damit zwei neuen Straftatbeständen zugestimmt: Ärzte oder andere Angehörige eines Heilberufs, die sich für die bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen lassen oder bestechen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Gleiche Strafen drohen Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung dafür versprechen, dass sie ihre Arzneimittel bevorzugen. Das Gesetz führt darüber hinaus einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Stellen ein, die Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Auch die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt.

Warnung vor Strafbarkeitslücken
Der Bundesrat weist in einer begleitenden Entschließung darauf hin, dass bereits jetzt Strafbarkeitslücken im Gesetz absehbar seien. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht – etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel. Eine wirksame Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen müsse deswegen nicht nur auf den Wettbewerbsschutz, sondern auch auf den Patientenschutz abstellen.

Darüber hinaus ist die Länderkammer der Meinung, durch die enge Formulierung des Gesetzestextes fielen unter anderem Apothekerinnen und Apotheker aus dem tatsächlichen Anwendungsbereich der Regelungen heraus. Da diese Berufsgruppen eine große Bedeutung innerhalb des Gesundheitswesen hätten, könnte es zu  nicht zu rechtfertigenden Strafbarkeitslücken kommen.

Der Bundesrat forderte die Bundesregierung dazu auf zu beobachten, ob künftig solche Strafbarkeitslücken in einem Umfang auftreten, der das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitswesen beeinträchtigt, und dann gegebenenfalls gesetzliche Änderungen vorzunehmen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt, es könnte noch im Mai in Kraft treten. Die Entschließung des Bundesrats wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.