21. April 2016

KBV: Erwünschte Kooperationen nicht mehr unter Generalverdacht

Dr. Andreas Gassen (Foto: Lopata/axentis)

Nach der Verabschiedung des Anti-Korruptionsgesetzes im Deutschen Bundestag sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass der Forderung der KBV nach einer klaren Abgrenzung zu erlaubten und erwünschten Kooperationen mit dem jetzigen Gesetzestext Rechnung getragen worden sei.

„Kooperationen im Gesundheitswesen werden in dem verabschiedeten Gesetz nicht mehr in der Weise unter Generalverdacht korruptiven Verhaltens gestellt, wie dies ursprünglich einmal vorgesehen war", meinte der KBV-Chef, warnte aber zugleich: "Bei der Umsetzung des Gesetzes werden wir aber genau beobachten, ob hier wünschenswerte Kooperationen tatsächlich nicht gefährdet sind.“