28. Juli 2016

Abrechnungsmodalitäten Einlagen und Kompressionsstrümpfe

Die DAK-Gesundheit informiert über die Festbeträge für Einlagen und Kompressionsstrümpfe. (Foto: grafikplusfoto/fotolia)

Die DAK-Gesundheit teilt dem ZVOS in einem Schreiben mit, wie die festbetragsgeregelten Produkten in der PG 08 Einlagen und PG 17 Kompressionstherapie abzurechnen sind.

Dabei gilt eine Genehmigungsfreigrenze von 165 Euro netto für beide Produktbereiche. Nicht festbetragsgeregelte Produkte wie Sondereinlagen oder lymphatische Versorgung (Flachstrick) sind nach wie vor mittels genehmigtem Kostenvoranschlag einzureichen.

Die Festbeträge sind beim GKV-Spitzenverband einzusehen.