Seminar: Kooperationen rechtssicher gestalten
Dürfen Orthopädieschuhmacher mit Ärzten gemeinsame Sprechstunden anbieten – zum Beispiel zur Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms? Das ist nur eine der Fragen, die sich durch das neue Anti-Korruptionsgesetz stellen. Was in der Zusammenarbeit von Orthopädieschuhmachern mit Ärzten, Kliniken und Herstellern erlaubt ist, zeigt das Seminar „Kooperationen rechtssicher gestalten“ am 16. November 2016 in Berlin.
Das Rechtsseminar, das C. Maurer Fachmedien mit der Zeitschrift „Orthopädieschuhtechnik“ am 16. November in Berlin veranstaltet, richtet sich direkt an Orthopädieschuhmacher sowie an Ärzte, Hersteller und Klinik-Mitarbeiter, welche mit ihnen im Sinne der Versorgungsqualität kooperieren. Es hinterfragt alle relevanten Formen der Zusammenarbeit und lässt hierbei viel Spielraum für Fragen der Teilnehmer.
Wertvolle Hinweise werden zum rechtssicheren Umgang mit Krankenkassen gegeben: Was tun, wenn der Kostenvoranschlag abgelehnt wird, wenn Retaxierungen oder gar der Entzug der Versorgungsbefugnis drohen? Thematisiert wird auch der rechtssichere Umgang mit Behörden – Handwerkskammern, Verbänden, benannten Stellen, Ordnungsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Der Referent – Rechtsanwalt Burkhard Goßens, Goßens Rechtsanwälte Berlin – ist auf das Krankenversicherungsrecht und das Sozialvergaberecht für Leistungserbringer spezialisiert. Als Vorsitzender des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V. setzt er sich ehrenamtlich für Compliance, Transparenz und fairen Wettbewerb in der Gesundheitswirtschaft ein.
Kontakt
Janina Ebenhöh
C. Maurer Fachmedien
Tel. 07331/307 08-22
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