01. September 2016

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz: vdek sieht Qualitätsverbesserung, aber auch Risiken

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht den Kabinettsentwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) zwiespältig. Einerseits habe die Politik wichtige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Hilfsmittelbereich ergriffen, so die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Kritisch äußerte sie sich jedoch zu dem geplanten Modellvorhaben, Blankoverordnungen für Heilmittelerbringer einzuführen und ihre Vergütungssteigerungen von der Entwicklung der Grundlohnsumme zu entkoppeln.

Elsner bewertete es als positiv, dass Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich die Patienten künftig genauer über Regelversorgungen beraten müssen und dies auch zu dokumentieren müssen. Auch die Wahl zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln lobte sie. „Gut ist auch, dass die Krankenkassen bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln die Qualität der Leistung stärker berücksichtigen dürfen: Neben dem Preis sollen mit mindestens 40 Prozent Qualitätsaspekte eine Rolle spielen. Dass das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 35.000 Produkten aktualisiert werden soll, ist ein weiterer wichtiger Beitrag für eine hohe Qualität der Versorgung.“

Kritischer äußerte sich Elsner zu den geplanten flächendeckende Modellvorhaben, in denen Ärzte ihren Patienten Blanko-Rezepte zum Beispiel für Physio- oder Ergotherapie ausstellen sollen. Über Art und Umfang der Behandlung soll dann der Therapeut entscheiden. Elsner: „Was versichertenfreundlich klingt, birgt hohe Kostenrisiken zulasten der Versicherten, denn es fehlen klare, rechtssichere Regelungen, wer die Mengen und Ausgabenentwicklung steuern und auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots achten soll. Diese Verantwortung müsste von den Ärzten auf die Heilmittelerbringer ausgedehnt werden. Es wäre besser, zunächst die Ergebnisse bereits laufender Modellvorhaben zum Blanko-Rezept abzuwarten, bevor hier eigene Strukturen aufgebaut werden.“

Die vdek-Vorstandsvorsitzende kritisierte auch den Plan, Vergütungssteigerungen für Heilmittelerbringer von der Entwicklung der Grundlohnsumme zu entkoppeln. Dies berge das Risiko, die Heilmittelversorgung deutlich zu verteuern, so Elsner. „Ab 2016 greift die gesetzliche Neuregelung zur Angleichung des historisch unterschiedlichen Preisniveaus zwischen den Krankenkassen in den Bundesländern. Dieser bis 2021 geltende Sondertatbestand sollte zunächst vollzogen und bewertet werden, bevor wirksame Steuerungsinstrumente wie die Grundlohnanbindung über Bord geworfen werden“, forderte Elsner.