23. September 2016

ZVOS kritisiert Fortschreibung der PG 08

In einem Brief an den GKV-Spitzenverband weisen ZVOS-Vorstandsmitglied Uwe Branscheidt und ZVOS-Präsident Werner Dierolf darauf hin, dass im derzeitigen Verfahren zur Fortschreibung der PG 08 (Einlagen) sehr unzureichend auf wesentliche Hinweise eingegangen worden ist, die der ZVOS dazu gegeben hatte. „Wenn die PG 08 so bestehen bleibt, wie in Ihrem Entwurf, führt das auf jeden Fall zur Verschlechterung der Versorgung der Patienten“, heißt es in ihrem Schreiben.

Uwe Branscheidt und Werner Dierolf kritisieren, dass stützende Einlagen, Bettungseinlagen zur Ent­lastung und stützende, korrigierend, entlas­tende Schaleneinlagen künftig langsohlig gefertigt werden sollen. Die Begründung, dies diene der besseren Fixierung im Schuh, sei nicht stichhaltig. Wie sie werläutern, sei eine langsohlige Einlage zur Fixierung nicht erforderlich und könne sogar kontraindiziert sein, wenn nicht genügend Platz im Vorfußbereich des Schuhs vorhanden sei. Außerdem wirkten diese Einlagen auf den Rückfuß. Nur wenn im Vorfuß ebenfalls ein therapeutischer Nutzen erzielt werden soll, sei eine langsohlige Einlage nötig.

Der ZVOS weist darauf hin, dass die Preise angepasst werden müssen, sollte die Fortschreibung der PG 08 hier an langsohligen Einlagen festhalten. Das Gleiche gelte für die Streichung der Zusatzpositionen „Formabdruck vom Arzt/in eigener Werkstatt“. Da der 3D-Abdruck für die Versorgung unabdingbar sei, müsse er in der Kalkulation der Festbeträge berücksichtigt werden. Das Schreiben betont, dass die Kosten für Reparatur und Instandhaltung, anders als in der Fortschreibung vorgehen, nicht in den Festbeträgen enthalten sind.