23. September 2016

ZVOS sieht Verbesserungsbedarf am Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Oliver Dieckmann. Foto: ZVOS/Agentur Bildschön

Der Zentralverband Orthopädieschuh­technik hat Stellung zum Entwurf des neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) genommen. Neben der Überarbeitung einiger Punkte fordert der Verband, künftig ein Mitspracherecht zu bekommen und in der Selbstverwaltung mitwirken zu können.

Der ZVOS begrüßt, dass im Entwurf zum neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) bei Ausschreibungen nicht mehr allein der Preis ausschlaggebend für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist. Die angedachte Regelung, dass Qualitätskriterien zu 40 Prozent berücksichtigt werden müssen, sollten daher verbindlich und ohne Ausnahme zur Anwendung kommen. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass Unterkostenangebote bei Ausschreibungen die Versorgungsqualität unterhöhlen. „Die Preise aus den geschlossenen Verträgen sollten als Richtwert für die Bewertung der Angebote gelten“, sagt ZVOS-Hauptgeschäftsführer Oliver Dickmann. „Dies sollte gesetzlich geregelt werden.“

Der ZVOS fordert, dass Ausschreibungen im Bereich individuell gefertigter Hilfsmittel und Hilfsmittel mit hohem Beratungsbedarf generell nicht ausgeschrieben werden dürfen. „Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass dass die Formulierung „in der Regel“ aus § 127 Abs. 4a SGB V gestrichen werden sollte“, so Dieckmann.

Um das vorgesehene Wahlrecht der Versicherten bei Ausschreibungen zu gewährleisten, müsse es gesetzlich konkretisiert werden, damit sich die Krankenkassen auch daran halten.

Der ZVOS spricht sich darüber hinaus nochmals gegen den Einsatz externer Hilfsmittelberater aus. Es sei unsinnig, eine Doppelstruktur zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen aufzubauen. Vielmehr sollte der MDK finanziell und personell besser ausgestattet werden.

Mitsprache- statt Anhörungsrecht
„Unsere zentrale Forderung ist, verbindlich am Fortschreibungsprozess zum Hilfsmittelverzeichnis beteiligt zu werden“, betont Oliver Dieckmann. Ebenso sollte der ZVOS bei der Festlegung der Vorgaben zur Hilfsmittelabrechnung beteiligt werden. „Die Rahmenbedingungen für das zukünftige Vertragscontrolling möchten wir mitgestalten. Ebenso die Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Es ist überfällig, dass dem ZVOS die Mitwirkung in der Selbstverwaltung und in der Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband eingeräumt wird!“. Statt einer Anhörungsberechtigung fordert der ZVOS daher ein Mitspracherecht bei allen Angelegenheiten, die die Leistungserbringer der Orthopädieschuhtechnik grundlegend betreffen.