29. November 2016

Vertragsinformationen zur Fusion Barmer GEK und Deutsche BKK

Zum 1. Januar 2017 schließen sich die Barmer GEK und die Deutsche BKK zur Barmer zusammen. Die Verträge der Deutschen BKK sind bis einschließlich 31. Dezember 2016 gültig. Die Verträge der Barmer GEK werden ab dem 01. Januar 2017 auf die Versicherten der ehemaligen Deutschen BKK ausgeweitet, sofern die jeweiligen Vertragspartner sich hiermit einverstanden erklären. Die Krankenkassen informieren über weitere Veränderungen.

Vertragspartner der Deutschen BKK sind aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2016 zu prüfen, ob sie einen Vertrag mit der Barmer GEK in den von ihnen abgegebenen Produktbereichen haben.Wenn ja, ist dieser Vertrag im Regelfall ab 01. Januar 2017 für die gesamte Barmer gültig. Wer noch keinen Vertrag mit der Barmer GEK hat, kann das Beitrittsverfahren nutzen.
 
Abrechnungen von Leistungen nach den Verträgen der Deutschen BKK
Die Abrechnungen von Verordnungen aus dem Jahr 2016 (bzw. dem Leistungszeitraum 2016 bei Dauerverordnungen oder verordnungsfreien Leistungen) für Versicherte der Deutschen BKK erfolgen bis zum Posteingangsdatum 31.03.2017 über die KV Service Plus GmbH (KVSP), Heinrich-Nordhoff-Straße 69, 38440 Wolfsburg. Ab dem Posteingangsdatum 01.04.2017 erfolgt die Abrechnung dieser Leistungen über das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG), Grabenstraße 100-104, 45141 Essen. Leistungserbringer sollen ihre Leistungen aus den Verträgen der Deutschen BKK nach Möglichkeit bis zum 31.03.2017 über die KVSP abrechnen.
 
Abrechnungen von Leistungen nach den Verträgen der BARMER
Die Abrechnung für die Versicherten der BARMER (d.h. die ehemaligen Versicherten der Deutschen BKK sowie der BARMER GEK) erfolgt ab dem 01.01.2017 über das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG), Grabenstraße 100-104, 45141 Essen. Bei Verordnungen zu Lasten der BARMER GEK ergeben sich keine Unterschiede zum bisherigen Verfahren. Es gelten die Preise und Konditionen der gültigen BARMER GEK-Verträge und eine Abrechnung über das DDG.