20. Dezember 2016

Kassensicherheit: Keine weiteren Belastungen für die Betriebe

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Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Einführung von manipulationssicheren Kassen zugestimmt. "Das Gesetz ist nach intensiven parlamentarischen Beratungen ein tragfähiger Kompromiss", erklärte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. 

Der Weg für das sogenannte Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist mit dem Beschluss freigemacht. Dieses sieht neben der Aufrüstung von elektronischen und computergestützten Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung, der Einführung einer unangemeldeten Kassen-Nachschau ab 2018 und Sanktionsmöglichkeiten auch die Einführung einer Bonausgabepflicht bei Registrierkassen vor. Diese Maßnahmen sollen künftig den Steuervollzug bei bargeldintensiven Unternehmen verbessern sowie Steuerhinterziehung durch Manipulation von Kassen und Kassenaufzeichnungen verhindern.

"Der Beschlussführt zwar zu bürokratischen Mehrbelastungen und zu Investitionen in die Kassen. Durch eine verlängerte Übergangsregelung bis Ende 2022 wurde jedoch ein Schutz bereits getätigter Investitionen in neue Kassen erreicht", so Schwannecke. "Außerdem sind verschiedene sachgerechte Ausnahmen vorgesehen, die einer ausufernden Belastung entgegenwirken können, so. z.B. Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungs- und der Bonausgabepflicht. Positiv für die Betriebe ist verbesserte Rechtssicherheit. Beim ordnungsgemäßen Einsatz von manipulationssicheren Kassen wird ihnen künftig ordnungsgemäße Kassenführung anerkannt. Außerdem begrüßen wir, dass aufgrund der besonderen Bedeutung des Gesetzes der Bundestag in weitere Entscheidungen einbezogen werden muss, etwa in die Frage einer Ausweitung der durch eine technische Sicherheitseinrichtung zu schützenden Aufzeichnungssysteme."

Die Betriebe benötigen für anstehende Investitionen gleichwohl dringend Klarheit über die zukünftigen technischen Anforderungen an die Kassen, betonte Schwannecke. Die noch ausstehende Konkretisierung der technischen Anforderungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müsse daher ebenfalls zügig vorgelegt werden.