04. Januar 2017

ZVOS: Infos zu den Krankenkassen-Verträgen

Der ZVOS informiert über neue Preisstufen, Preislisten und Regelungen in verschiedenen Krankenkassenverträgen:

BKK Mobil Oil PG 31 – neue Preisliste seit 1. Januar 2017
Mit der BKK Mobil Oil wurde eine neue Preisliste verhandelt. Die neuen Preise gelten seit 1. Januar 2017 (Rezeptdatum). Es sind jährliche Preissteigerungen vereinbart, letztmalig im Jahr 2019. Durch die
vertragliche Festregelung der Preise entfällt die ursprünglich geregelte jährliche Anpassung per Grundlohnsummensteigerung. Die Positionen für den Vorfußersatz und Mittelfußersatz sind in der Anlage 5.1 mit aufgenommen worden, so dass die alte Anlage 7 entfällt. Wenn in der Vergangenheit bereits der PG 31 beigetreten wurde, ist ein Neubeitritt nicht nötig.

DAK PG 31 – nächste Preisstufe seit 1. Januar 2017
Seit dem 1. Januar 2017 (Rezeptdatum) gilt bei der DAK PG 31 die nächste Preisstufe.

GWQ PG 31 – nächste Preisstufe seit 1. Januar 2017
Seit dem 1. Januar 2017 (Rezeptdatum) gilt bei der DAK PG 31 die nächste Preisstufe.

Barmer GEK – Fusion mit der Deutschen BKK
Seit Anfang des Jahres sind die Versicherten der ehemaligen Deutschen BKK zu den Preisen und Konditionen der bisherigen Barmer GEK zu versorgen. Die fusionierte Kasse heißt nur noch Barmer.

Techniker Krankenkasse PG 05, 08, 17, 23, 24 – alte Preise und Regelungen
Bei der Techniker Krankenkasse sind die Anlagen über die PG 05, 08, 17, 23 und 24 gekündigt. Die Verhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Deswegen wurde vereinbart, die alten Preise und
Regelungen in diesen Bereichen befristet bis zum 31. März 2017 weiterhin anzuwenden. Sobald es Neuigkeiten gibt, wird der ZVOS informieren. Der Vertrag gegenüber der Barmer GEK ist unabhängig von den Verhandlungen und wurde nicht gekündigt.

BKK LV Mitte – ZVOS hat keinen Vertrag
Der BKK Landesverband Mitte hat zum 1. November 2016 einen Vertrag für Hilfsmittelversorgung gem. § 127 Abs. 2, SGB V abgeschlossen. Als vertragsschließender Partner auf Leistungserbringerseite wird hier fälschlicherweise auch der ZVOS mit aufgeführt. Der ZVOS hat dieses Vertragswerk jedoch nicht unterzeichnet.