20. Februar 2017

ZVOS: Festbeträge für Einlagen nicht akzeptabel

Oliver Dieckmann (Foto: ZVOS/Bildschön)

Der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) kritisiert, dass die bei der Fortschreibung der Produktgruppe 08 (Einlagen) vorgesehenen Festbeträge unzureichend kalkuliert wurden. Die langsohlige Fertigung von Einlagen und der Formabdruck seien nicht korrekt einkalkuliert worden; der Stundenverrechungssatz sei inakzeptabel. „Die Festbeträge stellen gegenüber 2014 einen realen und absoluten Rückgang dar“, so ZVOS-Hauptgeschäftsführer Oliver Dieckmann. „Das akzeptieren wir nicht.“

Der Entwurf zur Fortschreibung der PG 08 sieht eine überwiegend langsohlige Fertigung von Einlagen vor – entgegen den Hinweisen des Verbandes, dass in vielen Fällen eine ¾-lange Einlage indiziert sein kann. „Die langsohlige Fertigung ist bei der Festbetragsfestsetzung nicht ausreichend berücksichtigt worden“, betont Dieckmann, „die Festbeträge orientieren sich an der bisherigen Kalkulation für ¾-lange Einlagen“.

Auch die Durchführung des Form­­abdrucks sei nicht in die Kalkulation der Festbeträge eingeflossen. Da der Formabdruck für die Versorgungen unabdingbar ist, hätte er jedoch nach der Streichung der Zusatzpositionen „Formabdruck vom Arzt/in eigener Werkstatt“ im Festbetrag berücksichtigt werden müssen, so der ZVOS. Des Weiteren hätte in den Festbeträgen ein Material­kostenaufschlag von 20 Prozent – nicht von 7,5 Prozent – einkalkuliert werden müssen. Auch der vorgesehene Herstellerrabatt in Höhe von 6 Prozent sei nicht sachgerecht.

Der vorgesehene Stundenverrechnungssatz von 51,86 Euro liege unter dem mit den Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbands vereinbarten Stundenverrechnungssatz (54,60 Euro, in neuen Kalkulationen 61,50 Euro). Von den Arbeitszeiten wurden vom GKV-Spitzenverband bestimmte für den Kundenkontakt, die Dokumentation und die Abrechnung der Leistungen angesetzte Zeiten abgezogen. Der GKV-Spitzenverband begründete dies damit, dass diese Tätigkeiten bereits in den betrieblichen Gemeinkosten (dem Stundenverrechnungssatz) berücksichtigt worden seien.

Der ZVOS weist darauf hin, dass dies den üblichen Grundsätzen der Kalkula­tion widerspricht. Bei allen Kalkulationen, auch der Festbeträge oder der Einlagenfertigung, müssten Kundenkontakte, insbesondere für das Anmessen und die Nachkontrolle, einbezogen werden. Auch könnten diese im Gemeinkostenzuschlagssatz nicht angemessen berücksichtigt worden sein.

Am 9. Februar 2017 fand in Berlin eine Anhörung der Leistungserbringerverbände beim GKV-Spitzenverband statt. Für den ZVOS nahmen Uwe Branscheidt, Jens Schulte und Oliver Dieckmann teil. Der ZVOS hat sich im Anschluss in einer weiteren  Stellungnahme gegen­über dem GKV-Spitzenverband für Nachbesserungen in den Bereichen Stundenverrechnungssatz, Materialaufschlag, Minutenwerte, Abdruckverfahren, langsohlige Fertigung und Einlagen in Sonderanfertigung  sowie eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen eingesetzt und eine korrekte Kalkulation der Festbeträge gefordert.

© sw/orthopädieschuhtechnik