14. März 2017

DAK-Gesundheit: Ohne Präqualifizierung keine Genehmigung von Kostenvoranschlägen

Die DAK Gesundheit weist Leistungserbringer auf ihrer Internetseite darauf hin, dass sie ab dem 1. Juni 2017 Kostenvoranschläge bei fehlender Präqualifizierung ablehnen wird.

Im Abrechnungsverfahren würden direkt abgerechnete Abgaben der Hilfsmittel abgesetzt, für die keine Präqualifizierung vorliegen, so die DAK Gesundheit. Um Ablehnungen und Absetzungen zu vermeiden, solle man kontrollieren, ob man für alle Versorgungsbereiche seines Unternehmens und seiner Filialen präqualifiziert sei. Die Krankenkasse weist darauf hin, dass Präqualifizierungsstellen bei vollständig eingereichten Antragsunterlagen innerhalb von 8 Wochen über Anträge entscheiden müssen. Fehlende Präqualifizierungen könnten noch bis zum 1. Juni 2017 nachgeholt werden.