03. April 2017

ZVOS: Keine Einzelverträge mit der KKH abschließen

Nachdem der PG-31-Vertrag über orthopädische Schuhe und Zurichtungen der KKH am 31. März 2017 abgelaufen ist,  informiert der ZVOS darüber, dass die Verhandlungen mit Hochdruck weitergeführt werden, um die vertragslose Zeit möglichst kurz zu halten. Bis dahin empfiehlt der Verband, keine Einzelverträge mit der KKH abzuschließen, um die Vertragsverhandlungen nicht negativ zu beeinflussen.

„ Jeder Einzelbeitritt durch einen OST-Mitgliedsbetrieb zum KKH-Einzelvertragsangebot schwächt unsere Verhandlungsposition“, betont der ZVOS. Auch wenn die KKH derzeit Einzelbetriebe zur Vertragsunterzeichnung auffordert, solle man unbedingt davon Abstand nehmen.

Seit dem 1. April 2017 gebe es keine Vertragspreise bei der KKH mehr, auch das Genehmigungsverfahren sei nicht geregelt. Eine Versorgung könne dann nur noch nach vorab genehmigtem Kostenvoranschlag im Einzelfall erfolgen. Der ZVOS empfiehlt, angesichts des Mehraufwands einen Aufschlag von mindestens 10 Prozent im Maßschuhbereich und mindestens 20 Prozent im Bereich Schuhzurichtungen auf die bisherigen Vertragspreise anzubieten. Außerdem könne man sich bei Schuhzurichtungen am Preisniveau des aktuellen DAK-Vertrages orientieren. Kostenvoranschläge sollten in Papierform abgegeben werden, damit sie nicht automatisch vom System abgelehnt oder gekürzt werden.

Der ZVOS wies darauf hin, dass er diese Situation bedauere, sich durch das Verhalten der KKH jedoch dazu gezwungen sehe. „ Allen Vertragspartnern war klar, dass der Vertrag nur bis zum 31. März 2017 befristet ist. Im Herbst letzten Jahres sind wir mit einem neuen Preisangebot an die KKH herangetreten und haben auch zusammen mehrere Verhandlungsgespräche geführt. Da während der Verhandlungen noch keine Einigung erzielt werden konnte, hatten wir uns auf eine dreimonatige Weitergeltung des aktuellen Vertrages verständigt, um den vertragslosen Zustand zu vermeiden. Diese Drei-Monatsfrist wurde leider einseitig von der KKH durch das Angebot ersetzt, den alten Vertrag zu gleichen Konditionen um ein weiteres komplettes Jahr zu verlängern“, schreibt der ZVOS im Orthoinfo. Der ZVOS sei sich daher mit anderen Innungen und Verbänden, wie der Landesinnung Bayern für Orthopädieschuhtechnik oder er EGROH Service GmbH, einig gewesen, den Vertrag unter diesen Voraussetzungen Ende März auslaufen zu lassen.