PG 08 – Übergangsregelung bis 31. Mai 2017
Der GKV-Spitzenverband informiert darüber, dass im Bereich der PG 08 (Einlagen), die mit Wirkung zum 1. April fortgeschrieben worden ist, eine Übergangsregelung bis 31. Mai 2017 gilt. Solange würden auch Abrechnungen auf der Grundlage der alten Festbeträge akzeptiert.
Der GKV-Spitzenverband teilte dies am 7. April der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit. In dem Schreiben heißt es, die Krankenkassen würden bis zum 31. Mai 2017 "auch Abrechnungen auf der Grundlage der alten Festbeträge akzeptieren, sofern die Versorgungen auf Basis der alten Regelungen verordnet bzw. erfolgt sind. Eine Kombination alter und neuer Positionen in einem Abrechnungsfall ist in derartigen Fällen nicht möglich.“