12. April 2017

Stellungnahme zur Diabetesversorgung beim Gemeinsamen Bundesausschuss

Bereits zum zweiten Mal war die Studiengemeinschaft für Orthopädieschuhtechnik Hannover am 8. März 2017 zu einer Stellungnahme beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin eingeladen. Es ging um die Disease-Management-Programme für Diabetes.

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Damit nimmt der G-BA auch für die Hilfsmittelbranche eine zentrale Rolle ein.

Bei der Sitzung am 8. März wurden die Disease-Management-Programme für Diabetes verhandelt. Dabei wurde unter anderem darüber beraten, in welchen Zeitintervallen Patienten mit Diabetes Typ 2 mit und ohne Polyneuropathie zur Kontrolle in einer qualifizierten Einrichtung (Schwerpunktpraxis) vorstellig werden sollten.
Hier konnte die Studiengemeinschaft, vertreten durch Tino Sprekelmeyer und Thomas Stief, auf die Bedeutung einer qualifizierten Schuhversorgung und den Stellenwert der Pedografie in der Versorgung dieser Patienten hinweisen. Diese wurde von der Studiengemeinschaft als Qualitätsstandards beim DMP-Diabetes gefordert, welche durch die Orthopädieschuhtechnik durchgeführt und interpretiert werden sollte.  

„Die Nachfragen auf unsere Ausführungen zeigten, dass auch in diesem Fachgremium viele wichtige Informationen zur Versorgung des diabetischen Fußes nicht bekannt sind“, so Tino Sprekelmeyer. Bei der Stu­dien­gemeinschaft hofft man nun, dass aus den Nachfragen ein Diaolog mit den Gremien des G-BA wird und die Expertise der Orthopädieschuhtechnik künftig besser genutzt wird.

Das Recht zur Stellungnahme beim G-BA erwarb sich die Studiengemeinschaft über eine Regelung, nach der wissenschaftliche Fachgesellschaften, welche nicht in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) organisiert sind, auf Antrag eine Stellungnahmeberechtigung erhalten können.