KKH-Vertrag: ZVOS ruft nochmals zu Solidarität auf
Wie bereits berichtet, verhandelt der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) derzeit noch mit der KKH über einen Vertragsabschluss zur PG 31 (orthopädische Schuhe und Zurichtungen). Seit dem 1. April besteht kein Vertrag mehr. Der ZVOS ruft nochmals dazu auf, die Verhandlungen nicht durch den Abschluss von Einzelverträgen zu schwächen.
"Bleiben Sie solidarisch und warten Sie die weitere Entwicklung ab", so der ZVOS. Für Versorgungen von KKH-Versicherten sollten derzeit Kostenvoranschläge zur Genehmigung bei der Kasse eingereicht werden. Dabei sollte in der Kalkulation auch der entstehende Mehraufwand berechnet werden, rät der ZVOS. Es sei zu empfehlen, den Kostenvoranschlag in Papierform einzureichen, damit er nicht automatisiert vom System zurückgewiesen oder gekürzt wird.
Dies gilt nur für die PG 31, alle anderen Regelungen behalten ihre Gültigkeit, erklärt der ZVOS.