15. Mai 2017

Diabetisches Fußsyndrom: AG FUSS veröffentlicht Oppenheimer Erklärung II

In der „Oppenheimer Erklärung“ formulierte die AG FUSS 1993 unter anderem eine Amputationsnotbremse und gab bahnbrechende Empfehlung zur Behandlung des diabetischen Fußsyndroms in Deutschland. Nun veröffentlichte die AG FUSS DDG eine aktualisierte "Oppenheimer Erklärung II". Verabschiedet wurde sie auf der Mitgliederversammlung der AG Fuß im März in Stuttgart anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Arbeitsgemeinschaft.

"Vieles wurde von den Aktiven in der diabetischen Fußversorgung – Ärzten, Pflegekräften, Podologen, Orthopädieschuhmachern - in den vergangenen 25 Jahren erreicht, Ansätze für eine Reduzierung hoher Amputationen sind erkennbar. Es bleibt jedoch weiter eine herausragende Aufgabe, ambulante wie klinische Strukturen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, damit der Stand der medizinischen Kenntnis und Wissenschaft auch bei den betroffenen Patienten ankommt und dort umgesetzt wird", erklärte Dr. Joachim Kersken für den Vorstand der AG FUSS.

Die Eckpunkte der aktualisierten Oppenheimer Erklärung sind:

  • Ein Rückblick auf die vergangenen 25 Jahre
  • Zusammenfassung der Prinzipien der Behandlung des Diabetischen Fußes
  • Aufzählung der wichtigsten Faktoren für eine unzureichende Versorgung und für häufige Amputationen
  • Empfehlungen zum Vorgehen vor einer Amputation
  • Sieben aktuelle Forderungen zum Diabetischen Fuß in Deutschland.

Zur Oppenheimer Erklärung II (März 2017)

Zur ersten Oppenheimer Erklärung (1993)