07. Juni 2017

Positionspapier der Gesundheitshandwerke

Die Gesundheitshandwerke stellen ihr Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 vor. Darin formulieren sie ihre Positionen, Vorstellungen und Anliegen für die Bundestagswahl 2017 und das gesundheitspolitische Programm der kommenden Legislaturperiode, um die Gesundheitsversorgung zukunftsfest und zugleich innovativ, wohnortnah und persönlich zu gestalten.

Themen des Positionspapiers sind:

1. Hilfsmittelreform muss rechtskonform umgesetzt werden können

Die Gesundheitshandwerke begrüßen die Reformen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) in den wesentlichen Teilen. Die vorgeschriebene nichtanonymisierte Übermittlung von privat getragenen Mehrkosten einer Hilfsmittelversorgung an die gesetzlichen Krankenkassen verletzt jedoch die Daten- und Persönlichkeitsrechte von Versicherten und Leistungserbringern und muss auf den juristischen Prüfstand gestellt werden. Es darf nicht sein, dass private Finanzdaten der Versicherten an die Krankenkassen geliefert werden müssen, ohne dass der Kunde davon Kenntnis erlangt und Einspruchsrechte verwirkt.

2. Faire Vertragsverhandlungen und ausreichende Beteiligungsrechte sichern

Die kollektiv-vertraglichen Strukturen müssen erhalten und gestärkt werden. "Open-house-Verträge" im Hilfsmittelbereich einiger Krankenkassen hebeln die Vertragsverhandlungsrechte der Leistungserbringer und ihrer Verbände aus und verstoßen gegen die gesetzgeberischen Intentionen eines ausgewogenen Leistungswettbewerbs. Daneben müssen die Beteiligungsrechte der Leistungserbringer gesichert werden. Sie müssen bei der fortlaufenden Aktualisierung des Leistungsrechtes, wie etwa der Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses, der Festlegung von Festbeträgen/Festzuschüssen oder Richtlinien echte Mitbestimmungsrechte erhalten. Zudem sind die Gesundheitshandwerke im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei fachlicher Betroffenheit in den Beratungsprozess zu integrieren und mündlich wie schriftlich anzuhören.

3. Digitalisierung des Gesundheitswesens für alle Akteure ermöglichen

Die Gesundheitshandwerke – als nichtärztliche Leistungserbringer – müssen uneingeschränkten Zugang zu den jeweils versorgungsrelevanten Daten im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben. Zudem sind sie, so wie auch die ärztlichen Leistungserbringer, von den Investitionskosten zu entlasten.

4. Medical Device Regulation (MDR) als neuen europäischen Rechtsrahmen nutzen

Die Einordnung der Leistungen der Gesundheitshandwerke in die erste europäische Regelung für Medizinprodukte mit unmittelbarer Geltung in allen Mitgliedsstaaten ist sicherzustellen. Die MDR bietet für die Gesundheitshandwerke als Hersteller von Sonderanfertigungen einen verlässlichen Rechtsrahmen, der erstmals auch die zahlreichen Gesundheits-Apps gesetzlich regelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die dreijährige Übergangsfrist nutzen, um alle offenen Klassifizierungsfragen möglichst rasch verbindlich zu klären.

5. Meisterpräsenz stärken

Den dauerhaften Bemühungen der Europäischen Kommission zur Deregulierung von Gesundheitsberufen muss ein deutliches NEIN entgegengesetzt werden. Bei Fragen der inneren Sicherheit und Gesundheit hat die Europäische Kommission in den Mitgliedsstaaten der EU keine Regelungskompetenz.