IGHV betont Unzulässigkeit von Open-House-Verfahren im Hilfsmittelbereich

Die Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) spricht sich in ihrem aktuellen Positionspapier entschieden gegen Open-House-Verfahren im Hilfsmittelbereich aus. Wie auch das Bundesverwaltungsamt (BVA), das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, hält die IGHV aufgrund der eindeutigen Regelung des Gesetzgebers in § 127 SGB V, Open-House-Verfahren zur Anbahnung von Verträgen für unzulässig.
Die Verbände der IGHV unterstreichen, dass der Europäische Gerichtshof – entgegen der Auffassung einiger Krankenkassen – das bestehende Vertragssystem gestärkt habe. Weiterhin ist die Interessengemeinschaft der Auffassung, dass Krankenkassen durch einseitiges Diktieren der Vertragsinhalte in die Grundrechte der Leistungserbringer eingreifen, da diese nur dann einen Zugang zum Leistungsmarkt der gesetzlichen Krankenversicherung haben, wenn mit ihnen ein Vertrag nach § 127 Abs. 1, 2 oder 3 SGB V geschlossen wird.
Abschließend fordert die IGHV eine gesetzliche Klarstellung in § 127 SGB V, dass Open-House-Verträge unzulässig sind, da trotz eindeutiger Aufforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörden einige Krankenkassen diesen nicht Folge leisten und die Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel keinen effektiven Rechtsschutz bietet.
Das Positionspapier unterzeichneten die Arbeitsgemeinschaft Orthopädieschuhtechnik (AGOS), der Bundesverband der Hörgeräte-Industrie (BEH), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Einkaufsgenossenschaft für Rehabilitationsmittel und Orthopädie-Technik Hessen (EGROH), die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel (eurocom), die Fachvereinigung Medizin Produkte e. V. (f.m.p.), der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Qualitätsverbund Hilfsmittel (QVH), rehaKIND, der Reha-Service-Ring, rehaVital, die Sanitätshaus Aktuell AG, der Deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS) sowie der Zentralverband für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS).